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Die Zeiten für grüne Investments haben sich geändert: „Vor 30 Jahren spielte Nachhaltigkeit bei der Geldanlage gar keine Rolle“, erklärt Jörg Janotte, Verbraucherschützer bei der Bafin.
Daher wurde dieser Aspekt beim magischen Dreieck der Geldanlage auch nicht berücksichtigt. Aber heutzutage hat das Interesse vieler Anleger daran zugenommen.
Daher geben Janotte und sein Kollege Thomas Müller aus dem Bereich Verbraucheraufklärung und -kompetenz der Bafin Anlegern die folgenden vier Tipps speziell für grüne Investments:
„Eine Anlage, egal, ob nachhaltig oder nicht, ist eine Geldanlage und diese unterliegt Risiken. Nur weil grün draufsteht, heißt das nicht, dass sie besonders sicher ist“, erklärt Janotte von der Bafin.
Er empfiehlt Anlegern, sich ganz genau die Bedingungen ihrer potenziellen nachhaltigen Investitionen anzuschauen, und zu überprüfen, ob „diese auch so grün sind, wie sie sich das vorgestellt haben“.
Der Grund: „Wenn man mal genau in die Bedingungen hineinschaut, ist das gute Gefühl manchmal etwas eingetrübt“, so Janotte. „Denn manch eine Geldanlage stellt sich als nicht ganz so grün heraus, wie es zunächst den Anschein hatte“, so der Finanzexperte weiter.
Daher rät Janotte Anlegern, sich die Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten genau anzuschauen. Informationen finden Anleger in den Informationsblättern. „Nehmen sie sich besonders viel Zeit, sich diese ganzen Informationen anzuschauen und bei Bedarf auch noch bei anderen Anbietern nachzufragen, wenn etwas unklar ist“, empfiehlt Janotte.
„Sie sollten die Bestandteile der Produkte genau im Detail prüfen, sonst kaufen sie einen nachhaltigen Panzer, der grün ist, nur weil es mit einem Elektromotor fährt“, so Janotte. Es könnte sein, dass das für Anleger ok ist. Aber falls nicht, sollten Anleger nicht in dieses Produkt investieren.
Als weiteren Tipp nennt Müller Anlegern außerdem das Bafin-Merkblatt zum Nachhaltigen Investieren und den damit verbundenen Risiken. Das interaktive Merkblatt haben europäische Aufsichtsbehörden gemeinsam entwickelt. Daher gibt es dieses auch in anderen europäischen Sprachen auf den jeweiligen Webseiten der Aufsichtsbehörden.
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