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Ab dem 10. März gilt für Versicherungskaufleute, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen, bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten eine neue Regel: Sie müssen ihren Kunden weitreichende Produktinformationen über die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen geben (wir berichteten). Dies sieht die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ vor. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält den Zeitpunkt für unpassend und kritisiert den Schritt.
„Wir sind verwundert über diese neuen und umfangreichen Informationspflichten, die nun auf die Vermittler zukommen“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz am Montag. „Die EU-Bürokratie verkennt die derzeitigen Corona-bedingten Einbußen und Beschränkungen unserer Branche. Zudem muss die Vermittlerbranche erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen.“
„Die EU-Transparenzverordnung zwingt Vermittler und Produktanbieter vorvertraglich bei allen Versicherungsanlageprodukten – also zum Beispiel fondsgebundenen Versicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen – auszuweisen, ob und wie die Investitionen Nachhaltigkeitskriterien und Umweltschutzaspekte berücksichtigen.“ Dazu gehörten auch Bewertungen von Risiken und ihre Effekte auf die Rendite der Finanzprodukte.
Und weiter: Auch wenn Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachteten, seien sie verpflichtet, eine klare und knappe Begründung hierfür zu liefern, wobei sie auf die Informationen der Produkteanbieter angewiesen seien. „All diese Informationen sind auf den Internetseiten der betroffenen Vermittlerbetriebe zu veröffentlichen, so dass sie Kunden bereits bei der Geschäftsanbahnung oder vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stehen“, schreibt der Verband.
Dazu Heinz: „Obwohl eine Taxonomie, also eine Klassifikation der EU was konkret unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, noch aussteht, müssen wir Vermittler schon damit arbeiten.“
Um den Versicherungskaufleuten hierbei zu helfen, habe der BVK in Zusammenarbeit mit Matthias Beenken, Professor an der Fachhochschule Dortmund, eine Checkliste veröffentlicht. „Anhand dieses Leitfadens können Betroffene sehen, ob und inwiefern sie von dieser EU-Transparenzverordnung betroffen sind. Diese Checkliste bieten wir allen Interessierten zum freien Download auf der BVK-Website an“, so Heinz.
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