bAV-Experte von Löbbecke im Interview

„Für den Vertrieb ist das eine Steilvorlage“

„Je geringer die Abgabenlast auf Betriebsrenten, desto höher die Motivation für Arbeitnehmer, für das Alter vorzusorgen“, stellt Fabian von Löbbecke klar. Der bAV-Verantwortliche bei HDI erläutert seine Sicht zur Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten, zu Vertriebspotenzialen für die Riester-Förderung in der bAV und zum aktuellen Stand in Sachen Sozialpartnermodell.
© HDI
Fabian von Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement und zugleich verantwortlich für betriebliche Altersversorgung bei HDI.

Pfefferminzia: Im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) steckt bekanntlich nicht nur das Sozialpartnermodell drin – man denke etwa an die Riester-Förderung im Rahmen der bAV. Hier ist mit dem BRSG die Sozialversicherungspflicht in der Auszahlungsphase gestrichen worden. Seit Januar bietet nun HDI die Möglichkeit, zwischen Förderung per klassischer Entgeltumwandlung einerseits und bAV-Riester-Förderung andererseits zu wechseln – ohne zugleich den Tarif wechseln zu müssen. Verspüren Sie hier bereits eine Art „Frühlingserwachen“ im Vertrieb?

von Löbbecke: Ja, absolut. Es war zwar schon immer möglich, eine Betriebsrente mit Riester-Förderung anzusparen, aber erst jetzt lohnt sich das finanziell für Arbeitnehmer. Aus drei Gründen: Erstens hat das BRSG, wie Sie ganz richtig sagen, mit der Doppelverbeitragung in der Riester-bAV endlich Schluss gemacht. Zweitens ist die Riester-Grundzulage auf 175 Euro pro Jahr gestiegen. Und zum Dritten ermöglichen wir als HDI den Arbeitnehmern das sogenannte Förder-Hopping. Dazu muss man wissen, dass es von Faktoren wie der Einkommenshöhe und der Kinderzahl abhängt, ob sich für den einzelnen Arbeitnehmer in der bAV die steuerfreie Entgeltumwandlung oder die Riester-Förderung mehr lohnt. Das sind Faktoren, die sich im Lauf des Lebens mehrfach ändern können.

Was genau verstehen Sie unter Förder-Hopping?

Förder-Hopping bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Förderart jederzeit wechseln kann, wenn sich seine Lebensumstände ändern, und zwar innerhalb ein und desselben Vertrags. Dadurch kann er sich jederzeit die maximale Förderung sichern. Für den Vertrieb ist das eine Steilvorlage, denn: Knapp 80 Prozent der Deutschen achten beim Abschluss einer Altersvorsorge darauf, dass sie soviel Förderung bekommen wie möglich. Das hat eine aktuelle, bevölkerungsrepräsentative Umfrage im Auftrag von HDI ergeben.

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Für die meisten Vermittler ist die Riester-bAV absolutes Neuland. Was tun Sie, um ihnen den Einstieg zu erleichtern und das Thema vertrieblich nutzbar zu machen?

Wir bieten Vermittlern das gesamte Spektrum der Vertriebsunterstützung an: von klassischen Broschüren über haptische Verkaufshilfen bis hin zu digitaler Unterstützung wie dem HDI bAV FörderFinder. Das ist ein Online-Rechner, mit dem sich in Sekundenschnelle ermitteln lässt, ob ein Arbeitnehmer in der aktuellen Förderart noch richtig aufgehoben ist oder ob ein Wechsel vorteilhaft wäre. Das dient auch der Haftungssicherheit des Vermittlers, denn er berät automatisch nach dem Best-Advice-Prinzip. Weil der Wechsel der Förderung keinen Wechsel des Vertrags erfordert, entfällt außerdem ein häufiger Storno-Grund.

Und nicht zuletzt entschärft das Förder-Hopping einige typische Störfälle der bAV: Wenn Arbeitnehmer ihre Betriebsrente vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr über den Arbeitgeber ansparen können, weil sie beispielsweise den Job wechseln, in Elternzeit gehen oder langzeitkrank sind, nutzen sie einfach die Riester-Förderung. Die gibt es schließlich auch für privat fortgeführte Verträge.

Ungewiss bleibt, ob die Doppelverbeitragung in den anderen Durchführungswegen der bAV – trotz der jüngsten Initiative des Bundesrats – ebenfalls abgeschafft wird. Wie optimistisch sind Sie, dass dieser vielleicht größte Pferdefuß der bAV doch noch beseitigt wird?

Es gibt nicht nur schwarz und weiß. Klar ist: Je geringer die Abgabenlast auf Betriebsrenten, desto höher die Motivation für Arbeitnehmer, für das Alter vorzusorgen. Daran ist auch die Politik interessiert. Sie kann verschiedene Wege gehen, um dieses Ziel zu erreichen, die unterschiedlich hohen Refinanzierungsbedarf auslösen. Der Wegfall der vollen Verbeitragung in der Leistungsphase, den Sie ansprechen, würde den Arbeitnehmern am meisten bringen, wäre aber auch am teuersten. Eine Alternative könnte sein, den Förderrahmen in der bAV auch sozialversicherungsrechtlich auf acht Prozent zu erhöhen.

Sollte auch das politisch nicht durchsetzbar sein, bliebe als Minimallösung eine Reform von Paragraf 226 Absatz 2 SGB V. Er sieht vor, dass Betriebsrenten bis rund 155 Euro abgabenfrei bleiben. Übersteigt die Rente diese sogenannte Freigrenze, ist der komplette Betrag abgabenpflichtig. Würde der Gesetzgeber die Freigrenze in einen Freibetrag verwandeln, wären die ersten 155 Euro immer abgabenfrei. Das Ergebnis wäre ein großer Beitrag im Kampf gegen die Altersarmut.

„Das Sozialpartnermodell wird leben“, sagten Sie Ende vergangenen Jahres im Interview mit Pfefferminzia. Und weiter: „Voraussichtlich im kommenden Jahr werden wir die ersten zarten Erfolge sehen und 2020 wird es dann großflächig ausgerollt werden.“ Hat es Sie vor diesem Hintergrund enttäuscht, dass Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, auf der Handelsblatt-Tagung Mitte April, ihre zuvor gemachte Ankündigung zurückzog, kurz vor dem Abschluss des ersten Sozialpartnermodells (SPM) zu stehen?

Nein, für Enttäuschung besteht überhaupt kein Anlass. In den Gesprächen, die ich selbst mit Sozialpartnern führe, fällt mir immer wieder auf, wieviel Wert auf Vertraulichkeit gelegt wird. Die Akteure wollen sich in Ruhe informieren und alle Argumente sorgfältig abwägen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Das liegt einerseits daran, dass das Sozialpartnermodell eine vollkommen neue Materie ist.

Andererseits nehmen die Sozialpartner die Verantwortung gegenüber den Mitgliedern, die sie vertreten, sehr ernst. Hinter den Kulissen laufen sehr lebhafte Gespräche in ausgesprochen wohlwollender Atmosphäre. Ergebnisse wird die Öffentlichkeit vermutlich aber erst dann sehen, wenn das erste Sozialpartnermodell unter Dach und Fach ist. Damit rechne ich persönlich im Lauf des Jahres 2019, möglicherweise im Rahmen eines Haustarifvertrags.

Lediglich sieben Prozent der Arbeitgeber wissen, was das Sozialpartnermodell exakt beinhaltet. Das zeigt eine aktuelle Online-Umfrage Ihres Mitbewerbers Signal Iduna. Dies sei aber auch „nur auf den ersten Blick verwunderlich“, meinen die Kollegen. Schließlich liege „der Ball noch bei den Tarifvertragsparteien, die den Rahmen in weiteren Verhandlungsrunden abstecken müssen. So gerät des SPM auch in der Öffentlichkeit mehr undmehr aus dem Blick.“ Diese Analyse vermittelt den Eindruck: Kein Grund zur Panik, gut Ding will Weile haben. Teilen Sie diese Sicht oder besteht die Gefahr, dass die Tarifvertragsparteien das „Momentum“ verspielen, je länger sich das Festzurren der Spielregeln hinzieht?

Im Sozialpartnermodell gibt es gewissermaßen drei Abschlussentscheidungen: Als erstes müssen die Sozialpartner das Modell im Tarifvertrag verankern. Als zweites können die Arbeitgeber im jeweiligen Geltungsbereich das Modell in ihrem Unternehmen implementieren. Erst dann, als drittes, können die Arbeitnehmer von der Vorsorge auch Gebrauch machen. Aktuell sind wir in „Stufe eins“. Wie gesagt: Die Gespräche, an denen ich selbst teilnehme, laufen sehr gut. Deshalb bin ich absolut überzeugt, dass das Sozialpartnermodell zum Erfolg wird.

Jedes Jahr diskutieren und informieren Sie gemeinsam mit anderen Experten über aktuelle Entwicklungen in der bAV und binden dabei auch den unabhängigen Vertrieb ein. Nun jährt sich das HDI bAV Expertenforum am 4. Juni zum zwölften Mal. Worauf freuen Sie sich besonders und welche Herausforderungen werden in diesem Jahr die Agenda bestimmen?

Am meisten freue ich mich auf den Austausch mit unseren Vertriebspartnern. Ihre Rückmeldung ist für mich besonders wertvoll, weil sie wichtige Impulse aus der Praxis liefert, die wir für die Entwicklung von Strategien, Konzepten und Produkten nutzen. Das Vortragsprogramm des HDI bAV-Expertenforums ist diesmal noch vielfältiger als in den vergangenen Jahren. Es reicht von steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Spezialfragen des BRSG über die bAV mit Riester-Förderung und innovativen Versorgungskonzepten im Rahmen der Unterstützungskasse bis hin zu konkreten Tipps für die Kundenansprache wie beispielsweise „Story Telling“. Aus meiner Sicht ein gehaltvolles Programm mit hohem vertrieblichem Mehrwert.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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