Fakt ist: Verbraucher sind stärker als bislang mit einer Vielzahl von Versicherungs-Angeboten im Internet konfrontiert – besonders bei Reiseversicherungen, wo Reiseportale und Hotelsuchmaschinen oft versuchen, Versicherungen mit der Hauptleistung mit zu verkaufen.
Ein Nebeneffekt ist, dass diese Angebote meist nicht besonders übersichtlich sind. Entweder der Kunde vertraut der Marke, oder er hat keine Möglichkeit, das Angebot zu vergleichen. Also wendet sich mancher Kunde an den Berater seines Vertrauens: Jedoch sind auch Makler nicht für alle Nischenversicherungen Experten. Im Extremfall wird der Kunde weggeschickt, da der Makler sich nicht optimal im Tarifdschungel zurechtfinden konnte.
Online-Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen als lohnende Alternative
Tariffindung, Beratungsdokumentation und Bedarfsanalyse: Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl an neuen Vertriebstools, die diese Schritte bei der Wahl der Reiserücktrittsversicherung erleichtern. Makler können dem Kunden etwa per Online-Vergleich schnell Orientierung geben und erhalten die Informationen in der Regel übersichtlich und aus einer Hand.
Mit wenigen Klicks kann der Makler dem Kunden einen Link mit einem haftungssicheren und transparenten Vergleich zusenden und damit auch seinen Umsatz ohne viel Beratungsaufwand vergrößern. Das ist auch ein Grund dafür, dass sich Reiseversicherungen genauso wie alle anderen Zusatzversicherungen für den Makler künftig mehr lohnen werden.
Und: Der Makler bleibt für seine Kunden relevant, indem er saisonal und gezielt die Chancen für eine aktive Ansprache nutzt – etwa beim Thema Reiserücktritt oder bei Drohnen-Versicherungen. Das fördert Vertrauen und die Kundenbindung.
Sieben Punkte, auf die man beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung achten sollte
Um den richtigen Tarif zu finden, sollten sowohl Makler als auch Verbraucher vor allem diese sieben Punkte im Blick haben:
1. Keine Selbstbeteiligung: Zwar sind Tarife mit Selbstbeteiligung in der Tarifprämie etwas günstiger (im Schnitt rund 6 Euro), sollte aber ein Schadenfall eintreten, kommen in der Regel 20 Prozent Selbstbehaltsanteil auf den Policeninhaber zu. Bei 2. 500 Euro Reisewert sind das stolze 500 Euro.
2. Deckungssumme: Die Deckungssumme entspricht dem Wert der Reise und sollte daher nie unter dem tatsächlichen Reisewert liegen. Denn bei der Erstattung richtet sich die Versicherung nach dem bei Versicherungsabschluss angegebenen Reisewert.
3. Vorerkrankungen: Da Reiserücktrittsversicherungen ausschließlich unvorhersehbare Ereignisse versichern, sind Vorerkrankungen grundsätzlich ausgeschlossen. Dennoch kann sich der Abschluss lohnen: Bei einigen Versicherern (zum Beispiel die ERV) gibt es die Ausnahmeregelung, dass die Verschlechterung einer chronischen Erkrankung als plötzlich aufgetretenes und unvorhersehbares Ereignis gewertet wird.
4. Terrorschutz: Verübte Terroranschläge oder Terrorwarnungen sind in der Regel nicht als versichertes Ereignis im Versicherungsschutz integriert. Erst wenige Versicherer wie die Europ Assistance bieten eine Reiserücktrittsversicherung mit Terrorschutz an.
5. Reiseabbruchversicherung: Reiserücktrittsversicherungen werden oft in Kombination mit der Reiseabbruchversicherung angeboten und das zu einem minimalen Aufpreis. Um auch dann optimal gegen unvorhersehbare Ereignisse versichert zu sein, wenn die Reise bereits angetreten wurde, lohnt es sich in jedem Fall eine Reiseabbruchversicherung mitabzuschließen, da der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung mit dem Reiseantritt erschlicht – etwa beim Check-in am Flughafen. Muss eine Reise danach abgebrochen werden, werden die nichtgenutzten Reiseleistungen ohne Versicherungsschutz nicht erstattet.
6. 24-Stunden-Reiseassistance-Hotline: Es ist essentiell, dass eine Reiserücktrittsversicherung, genau wie alle anderen Reiseversicherungen, eine 24-Stunden-Reiseassistance-Hotline anbietet. Diese sollte dem Kunden rund um die Uhr sieben Tage die Woche für Fragen zur Verfügung stehen und die erste Anlaufstelle sein, wenn ein Versicherungsfall eintritt.
7. Ombudsmann: Der Ombudsmann ist ein neutraler Vermittler zwischen dem Policen-Inhaber und dem Versicherer, der im Streitfall unparteiisch agiert und zu einer Lösungsfindung beiträgt.
Reiserücktrittsversicherung als wichtiger Baustein
Gerade der klassische Familienurlaub ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert ist. Der Grund: Bei Reisen mit mehreren Personen steigt das Risiko, dass einer der Mitreisenden krank wird – das gilt insbesondere bei Reisen mit Kindern. Zusätzlich ist ein Familienurlaub teurer als eine Reise zu zweit – unnötige finanzielle Belastungen lassen sich so mit der richtigen Reiserücktrittsversicherung vermeiden. Das zeigt auch, wie wichtig die Wahl des passenden Tarifs beim Vergleich der Policen ist.
Doch nicht nur für Familien oder ältere Menschen, die möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen keine Planungssicherheit haben, ist der richtige Reiseversicherungstarif ein wichtiger Baustein bei der Reisebuchung und für die Makler in ihrer Beratung.
Von den digitalen Werkzeugen können die Makler dabei im gesamten Beratungsprozess profitieren – angefangen von der Bestandsansprache in Form von Entwürfen für Endkundenmailings über den Newsletter-Versand, bis zur Vor-Ort-Beratung und Kundenakquise. Mit Hilfe von Vergleichsrechnern können Versicherungsvermittler ihre Kunden passgenauer und haftungssicherer beraten sowie vorbereiten – für den Fall, dass einer seine Reise nicht tut.
Tarife auf Online-Reiseportalen nicht empfehlenswert
Reisportale wie etwa Expedia, Ab-in-den-urlaub oder Lastminute bieten oft direkt bei der Buchung einer Pauschalreise bequem eine Reiserücktrittsversicherung zusätzlich an. Diese Angebote sollten Verbraucher allerdings mit Vorsicht genießen: Die Tarife sind oft intransparent, umfassen Selbstbehalte und verlängern sich auf einzelnen Portalen automatisch nach einem Jahr.
Die Reiseportale schränken den Verbraucher bei seiner individuellen Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Reiserücktrittsversicherung zum Teil stark ein. In diesem Zusammenhang entschied auch der Bundesgerichtshof im September 2016, dass etwa bei der optionalen Reiseversicherung bei Flugbuchungen im Internet nach gesetztem Häkchen zur Abwahl keine erneute Abfrage dieser Option erfolgen darf.
Der Grund: Diese Gestaltung verstößt gegen das Gebot einer klaren und transparenten Mitteilung von fakultativen Zusatzkosten. Bei einem unabhängigen Vergleich abseits der Portale hingegen lassen sich gleiche Tarifbausteine hingegen übersichtlich im Schnitt 34 Prozent günstiger erwerben.
Über den Autoren
Karl Dieterich ist Gründer und Geschäftsführer von Covomo. Die Covomo Versicherungsvergleich Gesellschaft ist ein unabhängiges Vergleichsportal für alle Zusatzversicherungen, wie Reise-, Tier- und Elektronikversicherungen. Covomo betreibt die größte Reiseversicherungs-Tarif-Datenbank in Deutschland mit über 800 Tarifen von mehr als 35 Versicherungsunternehmen. Seine Vergleichstechnologie bietet Covomo insbesondere professionellen Vermittlern an.
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