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Das Oberlandesgericht in Braunschweig. © dpa
  • Von Juliana Demski
  • 25.10.2019 um 17:43
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Wenn ein Versicherungsnehmer seinen Vertrag kündigt, danach aber keine Bestätigung erhält, hat er trotzdem kein Anrecht mehr auf Leistungen. So urteilten kürzlich die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig. Die Details zum Fall gibt es hier.

Was ist geschehen?

Eine Frau schließt eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für ihr Auto ab, kündigt einige Zeit später aber den Vertrag. Eine Bestätigung erhält sie nicht, Beiträge muss sie aber nicht mehr zahlen.

Anderthalb Jahre später ist sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und verlangt Geld von ihrer Versicherung – mit der Begründung, nie eine Kündigungsbestätigung erhalten zu haben. Die Versicherung will nicht zahlen; der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig stellen sich auf die Seite der Versicherung (Aktenzeichen 11 U 103/18). Diese sei nicht in der Pflicht, eine Kündigung zu bestätigen.

Wenn die Versicherungsnehmerin Zweifel gehabt hätte, hätte sie selbst bei der Versicherung nachfragen müssen – zumal sie auch keine Beiträge mehr gezahlt habe, so die Richter. Auch habe die Klägerin durch ihr späteres Verhalten nie gezeigt, dass sie den Vertrag doch fortsetzen wollte. Den Schaden an ihrem Auto muss sie nun also doch selbst bezahlen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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