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  • Von Redaktion
  • 02.09.2013 um 13:38
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Der Roland Rechtsschutz greift Whistleblowern unter die Arme. Hierfür hat der Versicherer extra eine eigene Hotline eingerichtet. Mitarbeiter können dort anonym über illegale Praktiken in ihren Unternehmen plaudern. Und diese in die Lage versetzen, gegenzusteuern und Schaden abzuwenden. Die Hotline ist ein Element des vom Roland Rechtsschutz neu aufgelegten Universal-Straf-Rechtsschutzes für mittelständische und große Unternehmen. Der Versicherer zahlt bis zu 5.000 Euro für die Eirichtung dieser Hotline. Hierfür muss ein von ihm gedeckter Rechtsschutzfall vorliegen.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit zu einer präventiven Compliance-Schulung durch unabhängige Fachleute. Und wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, gibt`s zumindest ein U-Haft-Paket. Oft ist Häftlingen nur ein Telefonat nach draußen gestattet. Der Versicherer benachrichtigt dann die Familie, besorgt Medikamente, holt das Auto zurück und stellt Kontakt zur Botschaft oder zum Konsulat her. Im Inland wie im Ausland. Bei beruflich bedingtem Haftgrund gibt`s sogar ein Tagegeld.

Unterstützung kommt vom Roland auch fürs so genannte Schutzschirmverfahren. Also wenn ein Unternehmen sich mit eigenem Sanierungsplan aus der Krise führen will. Dafür verlangt das Gesetz eine Bescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Er muss bestätigen, dass das Unternehmen zwar immer noch seine Rechnungen begleichen kann. Aber Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht. Diese Bescheinigung zahlt jetzt Roland. Und zwar im wahrsten Wortsinn präventiv. Damit sollen Insolvenz-Straftaten verhindert werden.

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