Rechtsschutzversicherungen

GDV protestiert gegen geplante Erhöhung von Anwaltsgebühren

Die Bundesregierung will die Anwalts- und Gerichtsgebühren anheben. Das steigert die Kosten eines Rechtsstreits und damit auch die Kosten für Rechtsschutzversicherer. Der GDV plädiert daher für moderatere Schritte.
Teure Angelegenheit: Die Kosten für Gerichtsverfahren in Deutschland steigen demnächst weiter
© picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Teure Angelegenheit: Die Kosten für Gerichtsverfahren in Deutschland steigen demnächst weiter

Bundesjustizminister Marco Buschmann plant, Rechtsanwälte besser zu entlohnen und auch die Gerichtskosten zu erhöhen. Der Gesetzentwurf hierzu liegt bereits vor. Der Versicherungswirtschaft fallen die geplanten Anhebungen der Vergütungsätze zu hoch aus. Sie fordert geringere Zuwächse. Laut Branchenverband GDV rechnen die Rechtsschutzversicherer durch die Gebührenanhebung mit steigenden Kosten von insgesamt 7 Prozent.

„Insbesondere in den unteren Streitwertstufen sollten die Gebühren geringer steigen als vom Bundesjustizministerium angedacht“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Rechtskosten stünden sonst in keinem realistischen Verhältnis zum Streitwert.

In Einzelbereichen setzen sich die Versicherer sogar für sinkende Gebühren ein. Effizienzgewinne und Kostenvorteile, die aus digitalisierten Abläufen und Arbeitsweisen entstehen, sollte an die Rechtssuchenden weitergereicht werden. Das gelte vor allem für Fälle der industriellen anwaltlichen Mandatsbearbeitung in Massenverfahren, wie zum Beispiel im sogenannten Dieselskandal.

Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer laut GDV jährlich rund 4,7 Millionen Fälle und wenden für diese gut 3,6 Milliarden Euro auf. Rund 80 Prozent davon entfallen auf Anwaltshonorare.

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Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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