Der Rechtsschutzversicherer Arag (Arag SE) ist am Donnerstag vom Landgericht Düsseldorf in mehreren Fällen dazu verurteilt worden, seinen Kunden Deckungszusagen im VW-Abgasskandal zu erteilen (Aktenzeichen: 9 O 95/16, 9 O 157/16, 9 O 113/16). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen.
Die Mitteilung der Deckungsverweigerung habe irreführende Informationen enthalten und nicht deutlich genug auf die Möglichkeit eines Gutachterverfahrens hingewiesen, so das Gericht. Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers habe allein schon deshalb als anerkannt zu gelten.
Die Arag SE vertrat die Ansicht, dass es für Geschädigte keine hinreichenden Erfolgsaussichten im VW-Skandal gebe, wenn diese von Volkswagen oder einem Händler einen Neuwagen verlangten. Dementsprechend verweigerte die Arag diesen Kunden eine Deckungszusage.
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