Ziemliche Welle auf hoher See. Der Assekuradeur Nammert zog gegen das Unternehmen Pantaenius aus Hamburg vor Gericht und gewann. Beide Unternehmen sind auf dem Gebiet der Wassersportversicherungen beziehungsweise Versicherungen für Wasserfahrzeuge unterwegs.
Das Landgericht Düsseldorf verbot Pantaenius nun per einstweiliger Verfügung, den Begriff „Yachtversicherungen“ im, oder vielmehr am Namen zu nutzen (Aktenzeichen: 34 O 5/26, noch nicht rechtskräftig). Er tauchte bis dato im Logo mit auf.
Der Urteilstext liegt noch nicht vor. Nammert selbst veröffentlichte dazu eine Pressemitteilung, und der Sachthemen.blog von Stephan von Heymann berichtete zuerst darüber.
Im Grunde geht es bei dem Streit um die alte Frage, wann ein Unternehmen das Wort „Versicherung“ benutzen darf. Das regelt Paragraf 6 im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Demnach sind „Versicherung“ und ähnliche Begriffe nur dann erlaubt, wenn es wirklich ein Versicherungsunternehmen nach Paragraf 1 Absatz 1 und 3 mit Erlaubnis der Finanzaufsicht Bafin ist.
Zuletzt hatte es unter anderem die Fresh Insurance Services erwischt, die sich selbst als Versicherung bezeichnet hatte. Dagegen war die Wettbewerbszentrale vorgegangen und hatte vor Gericht zumindest zum Teil gewonnen (mehr dazu lesen Sie hier).
Jetzt also Nammert gegen Pantaenius. Letztere ist genaugenommen ein Versicherungsvertreter nach Paragraf 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung. Weshalb das Landgericht Düsseldorf feststellte, dass der Begriff „Yachtversicherungen“ in die irre führe. Pantaenius bekam die einstweilige Verbotsverfügung zugestellt und kann dagegen Rechtsmittel einlegen.
Ob sie das auch tut, ist unklar. Auf eine entsprechende Anfrage reagierte das Unternehmen bislang nicht. Allerdings ist der umstrittene Begriff in der bisherigen Form auf der Website nicht mehr zu finden. Stattdessen steht auf der Startseite: „Europas führender Vermittler für Yacht- und Bootsversicherungen“.
In seiner Pressemitteilung deutet der geschäftsführende Gesellschafter Norman Nammert an, dass der Konflikt ein Vorspiel hat. „Ich habe selbst zu dieser Frage Lehrgeld zahlen müssen“, schreibt er. Auch er habe seinen Betrieb als Makler einst mit dem Zusatz ‚Versicherungen‘ versehen. Dann habe er eine Abmahnung deswegen erhalten und seinen Fehler erkannt. Von wem die Abmahnung kam, lässt er offen.
Am Ende dürfte das Urteil am Markt keine wirklich große Welle schlagen. Es taugt allerdings sehr wohl als Mahnung: Makler, Vertreter und sonstige Branchenbeteiligte sollten ihre Unternehmensnamen überprüfen. Und Worte wie Versicherung, Versicherer, Assekuranz und so weiter nicht allzu leichtfertig nutzen. Es könnte einen Angriffspunkt bieten.
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