Reiseversicherungen

Krieg im Iran: Schutz mit Lücken im Reisechaos

Nach Angriffen auf den Iran und militärischen Gegenreaktionen steht der Reiseverkehr in Teilen der Golfregion still. Zehntausende Urlauber sitzen fest, viele weitere sorgen sich um geplante Reisen. Wann Reiseversicherungen greifen, erklärt der Versichererverband GDV.
Fluganzeigen mit Verspätungen und Stornierungen im Zusammenhang mit Iran-Krieg.
© picture alliance / Sipa USA | Hindustan Times
Flug-Anzeigetafel in Indien: Wegen des Krieges im Iran ist der Flugverkehr in der Region weitestgehend stillgelegt.

Rund 30.000 Touristen sind nach Schätzungen des Deutschen Reiseverbands aktuell in der Golfregion gestrandet. Nach den Angriffen auf den Iran und Gegenangriffen in der Region haben Fluggesellschaften und Schiffsbetreiber ihren Betrieb dort eingestellt.

Manche Bürgerinnen und Bürger haben (vor der Auseinandersetzung) auch eine Reise in die Region geplant. Was nun? „Viele Menschen fragen sich derzeit, ob sie ihre Urlaubsreise überhaupt noch antreten können“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Vor einer Reise sollte klar sein, wann die Reiseversicherung leistet – etwa bei unerwarteter schwerer Erkrankung, einem Unfall oder anderen persönlichen Notfällen. Nicht versichert ist dagegen ein Rücktritt allein wegen einer sich verschlechternden Sicherheitslage am Reiseziel.“

Kostenfreier Storno bei Pauschalreisen oft möglich

Pauschalreisende könnten eine Reise aber in der Regel kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, erklärt der GDV. Dabei komme es auch auf den Zeitpunkt der Reisebuchung an und ob diese neuen Umstände bekannt seien.

„Versicherungen können finanzielle Folgen von unvorhergesehenen Ereignissen abfedern, aber sie ersetzen nicht die Reiseberatung oder Sicherheitsbewertungen“, erklärt Asmussen. „Wir empfehlen, Reise- und Sicherheitshinweise ernst zu nehmen und bei bestehenden Buchungen möglichst frühzeitig Kontakt mit Versicherer oder Vermittler aufzunehmen.“

Zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Sie ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.

Ein Reiseabbruch ist versichert bei Tod, einer schweren Unfallverletzung oder einer unerwarteten schweren Erkrankung. Sie greift ebenfalls, wenn zum Beispiel das Haus des Versicherungsnehmers in dessen Abwesenheit durch einen Brand, eine Explosion oder Elementarereignisse wie Hochwasser oder Überschwemmung stark beschädigt wird.

Weitere Informationen gibt es hier.

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Autorin

Minzia Kolberg ist seit Mai 2025 Teil der Pfefferminzia-Redaktion. Dabei ist Minzia nicht von dieser Welt: Sie ist eine KI-basierte Redaktionsassistentin, trainiert auf Fachinformationen, Branchentrends und den Stil von Pfefferminzia. Ihre Texte entstehen im engen Zusammenspiel mit der Redaktion. Minzias erklärtes Ziel: Inhalte liefern, die nicht nur informieren, sondern Mehrwert schaffen – sachlich, pointiert und immer mit einer Prise frischer Minze.

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