Was ist geschehen?
Ein Mann fährt mit seinem Auto durch eine Waschstraße. Weil dabei angeblich Schäden an Felgen und Reifen entstehen, verlangt der Mann von seiner Vollkaskoversicherung, diese Schäden zu regulieren. Die Versicherung zahlt aber nicht. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt gibt der Versicherung Recht (Aktenzeichen: 11 C 130/14). Ein Gutachten eines Sachverständigen hatte nämlich ergeben, dass der Mann Vorschäden an beiden rechten Reifen verschwiegen hatte.
Weil er seine Pflichten zur Aufklärung des Schadens damit vorsätzlich und arglistig verletzt hat, geht der Mann leer aus.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.