Seit dem 17. Juli gilt ein neues Gesetz auf deutschen Straßen: Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Neuregelung betrifft nicht nur große Auflieger von Sattelzügen, sondern auch beispielsweise Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder kleine Anhänger mit Gartenabfällen.
Zuvor sah es weitaus komplizierter aus: Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vor rund zehn Jahren mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeugs und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung. Nun hingegen muss die Anhängerversicherung nur noch dann zahlen, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt – beispielsweise, weil ein Reifen platzt.
Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V, freut sich über die Gesetzesreform: „Durch diese Neuregelung haben wir weniger Verwaltungsaufwand, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schäden, für die die Versicherung der Anhänger aufkommen muss.“
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