Gesetzesreform

Bei Unfall mit Anhänger haftet Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs

Seit einigen Tagen regelt ein neues Gesetz die Haftungslage bei einem Autounfall mit Anhänger. Künftig kommt in den meisten Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs für die Schäden auf. Die Anhängerversicherung ist nur noch sehr selten in der Zahlungspflicht.
© picture alliance / Zoonar | Mathieu van den Berk
Ein alter Caravan-Anhänger steht auf einem Parkplatz.

Seit dem 17. Juli gilt ein neues Gesetz auf deutschen Straßen: Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Neuregelung betrifft nicht nur große Auflieger von Sattelzügen, sondern auch beispielsweise Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder kleine Anhänger mit Gartenabfällen.

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Zuvor sah es weitaus komplizierter aus: Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vor rund zehn Jahren mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeugs und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung. Nun hingegen muss die Anhängerversicherung nur noch dann zahlen, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt – beispielsweise, weil ein Reifen platzt.

Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V, freut sich über die Gesetzesreform: „Durch diese Neuregelung haben wir weniger Verwaltungsaufwand, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schäden, für die die Versicherung der Anhänger aufkommen muss.“

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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