Viele Menschen flüchten derzeit aus der Ukraine – zum Teil auch mit dem Auto. Damit sie auf deutschen Straßen auch ohne hier gültige Kfz-Haftpflicht unterwegs sein können, übernehmen die deutschen Versicherer mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Autos.
„In dieser humanitären Notlage wollen wir dazu beitragen, dass ukrainische Flüchtende sich auf das Essenzielle konzentrieren können. Schäden, die von unversicherten ukrainischen Pkw verursacht werden, werden daher von den in Deutschland tätigen Versicherern getragen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung würde etwa über die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, besser bekannt als „Grüne Karte“, hergestellt. Oder über eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Ohne solch einen gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt.
„Es ist wichtig, dass wir den Flüchtenden in dieser schrecklichen Situation ein wenig helfen können“, so Asmussen weiter. Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das „Deutsche Büro Grüne Karte“. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.
Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
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