Alte Kfz-Tarife und die grobe Fahrlässigkeit

In den meisten neuen Kfz-Versicherungsverträgen ist die sogenannte Verzichtsklausel bereits enthalten. Bei Altverträgen ist das oft anders, hier sollten Kfz-Versicherte ihren Vertrag prüfen und, wenn gewünscht, den Schutz nachbessern. Dann leistet der Versicherer auch, wenn der Kunde einen Unfall wegen grober Fahrlässigkeit verursacht. In der Klausel heißt es genau: „Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung … Alte Kfz-Tarife und die grobe Fahrlässigkeit weiterlesen