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Welche Versicherungen das produzierende Gewerbe braucht

Ob Auto, Nahrungsmittel, Magazin oder Pulli: Das produzierende Gewerbe stellt viele verschiedene Produkte her. Dementsprechend speziell sind auch die Risiken für Betriebe in dieser Branche. Pfefferminzia schlüsselt auf, wie ein passender Versicherungsschutz aussehen kann.
© picture alliance/Andreas Arnold/dpa
Ein Auszubildender als Industriemechaniker, setzt ein Werkzeug in eine Fräsmaschine ein: Geht eine Fräsmaschine kaputt, kann das teure Folgen für das Unternehmen haben.

Es ist Abend, Betriebsschluss. Der Firmeninhaber kontrolliert die Betriebsräume, versäumt aber dabei, eine blockierte Brandschutztür zu schließen. Ein an der Fertigungsstraße entstehendes Feuer breitet sich ungehindert aus und greift auf die Lagerräume über. Feuer und Löschwasser der dort aktivierten Sprinkleranlage zerstören Waren im Wert von 130.000 Euro.

Eine andere Stadt, ein anderer Betrieb: Bei der Wartung einer Druckmaschine wird ein Inbusschlüssel in der Maschine vergessen und nach dem Einschalten gleich durch zwei Druckwerke gepresst. Die Schadenhöhe: 230.985 Euro.

Wieder eine andere Stadt: Die für ein Kühlhaus gelieferten Rohrleitungen brechen im Schweißnahtbereich. Aus-tretender Ammoniak-Dampf macht die im Kühlhaus gelagerten Lebensmittel ungenießbar. Der Schaden beläuft sich auf etwa 20.000 Euro.

Die genannten Beispiele zeigen, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes vielfältigen Risiken ausgesetzt sind, die allesamt teuer für den Betrieb enden können. „Grundsätzlich haben da-her auch alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes Bedarf an adäquatem Versicherungsschutz“, sagt Hans-Joachim Hofmann, Bereichsleiter Firmenkunden der Basler Versicherungen.

Schadenersatzansprüche können existenzbedrohend sein

Dazu gehören etwa Unternehmen mit stark zentralisierten Fertigungen ebenso wie Firmen aus Hochrisikoindustrien wie Chemie, Holz, Stahl und Fahrzeugbau oder Unternehmen mit hohen Abhängigkeiten von Zulieferern oder Abnehmern oder auch Firmen mit hohen Personenschaden-, Produkt- oder Umwelt-Haftungsrisiken – also etwa Hersteller von Medizinprodukten, Lebensmitteln, Maschinen und Geräten, Kosmetik und so weiter.

Hier gilt es nun, die Risiken abzusichern, die die Existenz des Unternehmens bedrohen können. „Das sind etwa Schadenersatzansprüche Dritter, Feuer- und Elementarschäden wie Sturm und Überschwemmung, Betriebsunterbrechungen – auch durch den Ausfall von Zulieferern oder Abnehmern und durch lange Lieferzeiten für Schlüsselfertigungsanlagen und/oder Maschinen – und Cyberangriffe“, erklärt Hofmann.

Wenn Hacker die Fräsmaschine lahmlegen

Versicherungen, die diese Risiken abdecken können, sind etwa die Haftpflichtversicherung inklusive Produkt- und Umweltschaden-Haftpflicht. Gegebenenfalls ergeben auch eine Vermögensschaden- und Organ-Haftpflichtversicherung für die Führungsriege Sinn. Dann sollten auch eine Feuer- und Elementarschadenversicherung nicht fehlen, ebenso wie eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Cyberversicherung.

Moment, Cyberangriffe? Ist das wirklich eine ernst zu nehmende Gefahr im produzierenden Gewerbe und nicht nur ein angesagtes Modethema? Ja, findet auch Marion Mahlstedt, Leiterin Cyber bei der HDI Versicherung, und berichtet von einem aktuellen Schadenfall. „Kriminelle Hacker verschafften sich Zugang zum IT-System eines mittelständischen Betriebs. Dabei erhielten sie auch Zugriff auf die Steuerung einer CNC-Fräsmaschine.“ Manipulationen an der Steuerung führten im weiteren Verlauf dazu, dass Fehlfunktionen die Maschine beschädigten. Die Reparatur nahm mehrere Wochen in Anspruch. „In dieser Zeit stand die Produktion still, sodass es zu einem erheblichen Betriebsunterbrechungsschaden kam“, berichtet Mahlstedt weiter.

Eine Cyberversicherung sollte daher schon vor dem Schadenfall ansetzen, findet die Fachfrau. „Denn so schnell wie möglich zu reagieren ist bei einer Cyberattacke ein ganz zentraler Punkt.“ Die Kosten für Forensik und Schadenfeststellung übernimmt HDI daher innerhalb der ersten 48 Stunden ohne Anrechnung auf einen Selbstbehalt – egal ob tatsächlich ein Cyberangriff vorliegt oder nicht. Gibt es einen entsprechenden Verdacht können sich Kunden über eine Cyber-Schaden-Hotline melden, und die Cyber-Experten schalten sich dann per Fernwartung auf den betroffenen Rechner und beginnen mit der forensischen Untersuchung.

Unterschätzt wird tendenziell auch ein weiterer Punkt, wenn es um Gewerbeversicherungen für produzierende Unternehmen geht: „Der größte Stolperstein ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme“, sagt Marc Steinbrecher, Leiter Sach-Firmen Vertrag bei der VHV Allgemeinen Versicherung. Die Unterversicherung sei hier immer ein Risiko.

Unterversicherung vermeiden

Beispiel: kleine Betriebsunterbrechung, bei der sich die Versicherungssumme nach derjenigen der Betriebsinhaltsversicherung richtet. Hat ein Unternehmer parallel zur Inhaltsversicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme eine Maschinenversicherung über 60.000 Euro abgeschlossen, muss er das bei der Festlegung der Deckungssumme bei der Betriebsunterbrechungspolice berücksichtigen. Letztere müsste also eine Summe von 160.000 Euro aufweisen, nicht von 100.000 Euro.

Das wird aber schon mal vergessen. „Die Gefahr einer Unterversicherung gibt es grundsätzlich auch unter anderem im Bereich der Inhalts- und Gebäudeversicherung“, so Steinbrecher weiter. Die VHV verzichte bis zu bestimmten Schadenhöhen auf die Einrede der Unterversicherung. Und bei der Inhaltsversicherung beispielsweise wende man die „Goldene Regel“ an. Steinbrecher: „Das heißt, wir ersetzen beim Verlust oder der Beschädigung von Maschinen und Geräten immer den Neuwert.“

Weil dieses Risiko der Unterversicherung recht hoch ist, empfiehlt Holger Mardfeldt, Partner beim Martens & Prahl Versicherungskontor aus Lübeck, bei der Bemessung der Versicherungssummen spezialisierte Profis heranzuziehen. „In Sachen Gewerbeversicherungen zu beraten und diese dann zu vermitteln erscheint einfach – ist aber alles andere als trivial“, erklärt Mardfeldt. „Es gehört sehr viel Fachwissen dazu, nicht nur im Bereich Versicherungen.“ Auch Kenntnisse über einzuhaltende Sicherheitsvorschriften oder behördliche Auflagen seien zwingend erforderlich.

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