VHV fordert bessere Lagepläne

Wie sich Leitungsschäden im Tiefbau verhindern lassen

Die VHV Allgemeine hat nachgesehen, welche versicherten Schäden im Tiefbau im vergangenen Jahr besonders häufig auftraten. Dabei gibt es einen klaren Sieger, nämlich den Leitungsschaden. Doch solche Schäden ließen sich deutlich reduzieren, meint der Versicherer.
Feuerwehr im Einsatz: In Berlin mussten auf dem Brunsbüttler Damm 300 Menschen nach einem Schaden an einer Gasleitung evakuiert werden
© picture alliance/dpa | Annette Riedl
Feuerwehr im Einsatz: In Berlin mussten auf dem Brunsbüttler Damm 300 Menschen nach einem Schaden an einer Gasleitung evakuiert werden

Beschäftigte eines Tiefbauunternehmens sollten 2022 eine neue Trinkwasserleitung verlegen. Um den genauen Verlauf der bisherigen Leitung zu ermitteln, führten sie sogenannte Suchschachtungen mit einem Spaten durch. Dabei stießen sie unvermutet auf ein Glasfaserkabel, das sie schwer beschädigten. Die Folge: In einem ganzen Stadtteil fiel das Internet aus. Wie sich später herausstellte, waren die Angaben im Leitungsplan nicht korrekt.

Dies ist ein Beispiel für einen Schadenfall aus dem VHV-Bauschadenbericht 2022/23. Und einer von vielen Leitungsschäden bei Tiefbaumaßnahmen. Bei der VHV Allgemeine betraf 2023, ähnlich wie auch schon im Vorjahr, jeder zweite Tiefbauschaden eine Leitung. Zerstört werden diese allerdings meist nicht mit dem Spaten, sondern einem Bagger oder anderen Arbeitsmaschinen.

Viele Schäden sind nach Ansicht der VHV jedoch vermeidbar. Denn Ursache seien häufig wie im Beispiel falsche oder ungenaue Lagepläne. „Wenn Glasfaserkabel, Wasser- oder Gasleitungen beschädigt werden, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Um solche Schäden künftig zu verhindern, brauchen wir detaillierte Lagepläne, ein zentrales Leitungskataster und genormte Warneinrichtungen. Auch die kontinuierliche Weiterbildung von Fachkräften ist eine wichtige Investition in die Zukunft“, sagt Vorstandssprecher Sebastian Reddemann.

Vor jeder Tiefbaumaßnahme muss eine Leitungsauskunft aller involvierten Netzbetreiber (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Straßenbauämter) eingeholt werden. Allerdings gebe es nicht immer einen Gesamtplan und dann müsse von jedem Netzbetreiber einzeln die jeweiligen Pläne mit Lage und Verlauf der erdverlegten Leitungen angefordert werden. Das sei sehr aufwendig und die Daten seien nicht immer korrekt. Auch fehlten in Deutschland immer noch einheitliche Bestimmungen über die Qualität der Leitungsdaten und der Genauigkeit von Positionsangaben in den bereitgestellten Unterlagen. Nach Ansicht der VHV würden verbindliche Regelungen wesentlich dazu beitragen, das Risiko von Leitungsbeschädigungen, Unfällen und Versorgungsausfällen zu minimieren.

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Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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