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Eine Mitarbeiterin bereitet ein Restaurant in Frankreich auf die Wiedereröffnung Anfang Juni vor: Auch in Frankreich wurden ab Mitte März Restaurants zwangsgeschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. © picture alliance/Jean François Ottonello/MAXPPP/dpa
  • Von Manila Klafack
  • 25.05.2020 um 11:19
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45.000 Euro muss Axa einem Pariser Gastronomen zahlen. Stéphane Manigold verlangte von dem Versicherer den Ersatz des Schadens, der durch die behördliche angeordnete Schließung seiner Restaurants entstand. Doch die Axa kam der Forderung nicht nach. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden die Richter nun zugunsten des Restaurantbetreibers.

Was ist geschehen?

Wegen der Corona-Pandemie muss der französische Restaurantbesitzer Stéphane Manigold seine vier Restaurants Mitte März schließen. Er hat eine Betriebsschließungsversicherung bei der Axa abgeschlossen und fordert von ihr nun die Erstattung des Schadens in Höhe von 45.000 Euro, berichtet das „Handelsblatt“ (kostenpflichtig).

Der Versicherer möchte nicht zahlen. Sein Argument: Es handele sich bei dem Lockdown nicht um eine Schließung der Restaurants. Der Gastronom dürfe nur kein Publikum empfangen. Manigold entgegnet, dass die Wirkung die gleiche sei, und zieht vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter entscheiden im Sinne Manigolds. Es ergeht eine einstweilige Anordnung, dass Axa dem Restaurantbetreiber 45.000 Euro Entschädigung für Betriebsverluste zahlen muss. Ein Experte solle die konkrete Schadenshöhe noch ermitteln.

Dabei will es die Axa aber nicht bewenden lassen, sie legt Berufung ein. Die Entscheidung sei „provisorisch und in aller Eile ergangen“, teilt der Versicherer mit. Manigolds Vertrag lasse Interpretationen zu. Man wolle aver in den Dialog mit dem Kunden treten und eine „einvernehmliche Lösung“ finden, wenn „der gute Wille beider Seiten“ es erlaube.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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