Umsetzung einer EU-Richtlinie

Neue Versicherungspflicht für „langsame Maschinen“ kommt wohl nicht

Langsame Maschinen wie Gabelstapler, Aufsitzmäher & Co. sollten durch ein neues Gesetz zu einer eigenen Haftpflicht verdonnert werden. Nun ist der Gesetzentwurf auch im Vermittlungsausschuss gescheitert.
© Freepik
Ein Mann mit seinem Sohnemann auf einem Aufsitzrasenmäher.

Es hätte weitreichende Folgen gehabt: Ein Gesetzentwurf sah eine neue Versicherungspflicht für „langsame Fahrzeuge“ vor. Also Vehikel wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer & Co. Die Fahrzeuge waren bisher pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Mehrere Millionen Versicherungsverträge hätten bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes überprüft und voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden müssen, kritisierte der Versicherungsverband GDV das Vorhaben (wir berichteten). Die Bundesregierung wollte mit dem Gesetzentwurf eine EU-Richtlinie umsetzen.

Den Bundestag hatte der Gesetzentwurf bereits passiert, im Bundesrat blieb er aber hängen. Und musste schließlich sogar in den Vermittlungsausschuss. Und da ist nun Schluss. Die Pflicht solle entfallen, teilte der Vermittlungsausschuss nach seinen Beratungen zum Thema mit. „Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge beizubehalten“, heißt es auf der Webseite des Vermittlungsausschusses.

Wie der „Spiegel“ berichtet, soll statt der Versicherungspflicht nun die Verkehrsopferhilfe für Schäden durch die langsamen Maschinen aufkommen. Auf öffentlichem Grund springe dieser von den Versicherern finanzierte Verein ohnehin schon ein, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz bestehen sollte. Diese Möglichkeit erlaube die EU-Richtlinie ausdrücklich.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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