Steht Hoteliers und Gastronomen nach einem Corona-Lockdown eine finanzielle Entschädigung aus ihrer Betriebsschließungsversicherung (BSV) zu? Diese Frage beschäftigt noch immer die Gerichte. Der jüngste Fall betrifft den ehemaligen Münchener Wiesn-Wirt Sepp Krätz (67), der in der bayerischen Landeshauptstadt mit seiner Familie das Gasthaus „Andechser am Dom“ betreibt.
Wie Bild berichtete, hatte Krätz seine Versicherung, die Helvetia, verklagt, weil die für die Ausfälle während der Lockdown-Schließung im Frühjahr 2020 nicht zahlen wollte. Corona sei nicht Bestandteil der versicherten Krankheiten, so die Begründung. Im Raum steht angeblich eine Summe von 180.000 Euro.
Dem Bericht zufolge scheint Krätz mit seiner Klage nun – zumindest teilweise – Erfolg gehabt zu haben. Demnach schlug das zuständige Landgericht München I einen Vergleich vor, wonach die Versicherung zwei Drittel der eingeklagten Summe zahlen soll. „Die AGBs waren nicht vollständig, wir tendieren in Richtung des Klägers“, zitiert Bild die Vorsitzende Richterin. Krätz soll offenbar bereit sein, auf den Vergleich einzugehen.
Wie es weiter heißt, soll der Gastronom die umstrittene Versicherung bereits im Jahr 2016 abgeschlossen und 2018 neu aufgesetzt haben. 6.859 Euro Jahresprämie habe er dafür zuletzt gezahlt. Im Versicherungsfall sollte die Helvetia maximal für 60 Tage mit 3.000 Euro täglich haften.
Sepp Krätz besitzt in München einen gewissen Kult-Status. Von 1995 bis 2013 betrieb er als Wiesn-Wirt das Promizelt Hippodrom, bis ihm wegen Steuerhinterziehung die Konzession entzogen wurde.
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