Befragung in kleinen und mittleren Unternehmen

Diese Wissenslücken gibt es beim Betriebshaftpflichtschutz

Kaum ein Mittelständler möchte auf sie verzichten: Die Betriebshaftpflichtversicherung. Gut neun von zehn kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland verfügen über eine entsprechende Police (88 Prozent). Dabei zeigt die aktuelle KMU Studie der Gothaer Versicherung, dass unter Firmenlenkern viele Irrtümer bestehen, was die Police eigentlich leistet – und was nicht.
© dpa/picture alliance
Gerade für kleinere Betriebe ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nötig.

Unter den Gewerbeversicherungen, auf die der Mittelstand in Deutschland vertraut, bleibt die Betriebshaftpflicht mit 88 Prozent unangefochten an der Spitze. Das berichtet die Gothaer Versicherung auf Basis ihrer „KMU Studie 2017“, zu der mehr als 1.000 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) befragt wurden.

Bereits mit deutlichem Abstand zur Betriebshaftpflicht folgt die betriebliche Gebäudeversicherung, auf die 65 Prozent der KMU setzen, dahinter folgen Elektronikversicherung (38 Prozent), Betriebsunterbrechungsversicherung (32 Prozent) und die Geschäftsinhaltversicherung (31 Prozent).

Diese Risiko-Abstufung ist nicht überraschend, eine Betriebshaftpflicht gehört nun mal zum existenziellen Schutz eines Unternehmens und wird daher völlig zurecht von den Managern am stärksten nachgefragt.

Der Grund ist einfach erklärt:

Kommt es im Zuge der betrieblichen Tätigkeit zu Schäden, sichert die Betriebshaftpflicht das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor möglichen Schadenersatzforderungen Dritter ab – und das ist bitter nötig, denn derartige Forderungen können in die Millionen gehen und im äußersten Fall vor allem Kleinstunternehmer finanziell in die Knie zwingen. Zum Glück ist der schützende Schirm der Betriebshaftpflicht recht großzügig bemessen: Für die Absicherung von Personen-, Sach- und auch sogenannten unechten Vermögensschäden ist allemal Platz.

Nun mag man es den Managern nachsehen, wenn unter ihnen nur die Wenigsten die Definition unechter Vermögensschäden fehlerfrei über die Lippen bekommen. Dass aber nur vier von fünf der Befragten (81 Prozent) wissen, dass die Betriebshaftpflicht Schäden am Eigentum Dritter abdeckt und noch weniger – nämlich 69 Prozent – korrekt angeben können, dass die Betriebshaftpflicht auch bei Personenschäden greift, mutet dann doch ein wenig bedenklich an.

Nun ja, tatsächlich gefährlich wird es aber erst, wenn man auf diese Zahl schaut: 39 Prozent der Befragten nehmen fälschlicherweise an, dass Schäden durch Datendiebstahl oder Hackerangriffen von der Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.

Doch hier irren sie:

Ein Versicherungsschutz für solche Risiken muss separat über eine Cyber-Police abgesichert werden. Bislang verfügen laut Gothaer-Studie nur 9 Prozent der Unternehmen über diesen Sonderschutz. Immerhin: 2015 waren es mit 7 Prozent noch weniger.

All dies legt den Schluss nahe, dass der Beratungsbedarf auch beim vermeintlich einfachen Basis-Produkt Gewerbehaftpflicht nach wie vor gegeben ist. Abgeschlossen werden die Verträge immer noch zum überwiegenden Teil bei einem Vermittler.

Und mehr noch:

Trotz fortschreitender Digitalisierung steigen die Abschlüsse über Versicherungsmakler mit 9 Prozentpunkten gegenüber der vorherigen Befragung aus 2015 auf nunmehr 31 Prozent deutlich an.

Etwa jedes vierte KMU hat nach eigenen Angaben schon einmal eine Versicherung online  abgeschlossen (29 Prozent). Weitere 48 Prozent können sich einen Online-Abschluss vorstellen, was auch im Firmenkundenbereich die zukünftige Bedeutung des Online-Kanals zeige, wie die Studienautoren der Gothaer berichten.

Doch immerhin 23 Prozent der Unternehmen reagieren auf das Thema Online-Abschluss entschieden – nämlich so: „Nein, das kommt für mich auch zukünftig nicht infrage“, so das klare Votum der Befragten.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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