„Alles eindecken, bitte!“

So finden Restaurants, Cafés und Hoteliers die passende Gastro-Absicherung

Jedes Jahr erfüllen sich rund 29.000 Menschen den Traum vom eigenen Restaurant, Café oder Imbissbetrieb – damit der nicht jäh zerplatzt, müssen sich Gastronomen mit dem passend arrangierten Versicherungsschutz eindecken.
© dpa/picture alliance
Die Schauspielerin Inez Bjorg David Ende August 2018 bei einem PR-Termin im vietnamesischen Restaurant Anjoy in Berlin-Prenzlauer Berg. Eine ordentliche Betriebshaftpflichtversicherung gehört als Allererstes ins Portfolio eines Gastwirts.

„Fragt man die Deutschen“ nach ihren persönlichen Herzenswünschen, so landet die obligatorische Weltreise stets auf den vorderen Plätzen. Gähn … Ambitionierte Geister antworten eher so: „Mein eigenes Café eröffnen.“ Doch wer den Sprung in die Selbstständigkeit tatsächlich wagt, erlebt nach der anfänglichen Romantik leider schnell das hier: „Jeden Morgen musst du bei jedem Kühlschrank die Temperatur messen und in ein Buch eintragen – für das Hygieneamt. Die wollen auch einen Putzplan“, berichten Elke und Christoph über ihren gescheiterten Versuch in, na klar, Berlin-Prenzlauer Berg ein Café zu eröffnen. „Bald aber holte uns der bürokratische Kleinkram ein“, sagte das Paar der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Wirklich schlimm war der Einbruch, bei dem unsere schöne italienische Kaffeemaschine geklaut wurde. Wir waren nicht versichert.“ Doof jelaufen, sagt da der Berliner.

Dabei ist der Diebstahl einer hochwertigen Kaffeemaschine beileibe nicht das ärgste, was angehenden Café- und Restaurantbetreibern wiederfahren kann. „In einem Gastronomiebetrieb kann viel passieren“, weiß Nils König, Leiter Produktmanagement Gewerbe bei der Gothaer Versicherung. Als da beispielsweise wären: „Brand, Leitungswasserschaden oder Verderb von Waren nach einem Schaden an der Kühlanlage“, zählt König auf. Und oft geht die Misere dann erst los, weil die anschließende Renovierung eine längere Betriebsunterbrechung erzwingt. Willkommen, Umsatzflaute. „Gastronomen fällt es in der Regel schwer, alle Risiken richtig einzuschätzen“, fasst Gothaer-Manager König die Ausgangslage zusammen.

Quelle: Dehoga

Der Rat eines „guten Gastes“ ist mit Vorsicht zu genießen

Versicherungsmakler Frank Heidemann kann das nur bestätigen. „Bei der Überprüfung bestehender Verträge stellen wir fast immer erhebliche Deckungslücken fest. So sind dem Gastronomen wichtige Punkte wie grobe Fahrlässigkeit, Unterversicherung, Gebäudebestandteile, Mietsachschäden und Neuwertentschädigung gar nicht bekannt.“ Aber dafür gibt es ja eigentlich Profis, oder? Die Realität sieht oft so aus: Bei kleineren und mittleren Restaurants höre man öfter, dass der Versicherungsvermittler „ein Freund“ oder „guter Gast“ sei, berichtet Heidemann, „also in der Regel kein Experte für Gastronomieversicherungen“. Daher könne es im Schadenfall zu großen Problemen kommen, sagt der Makler.

Und leider sind die Schadenvarianten mindestens so abwechslungsreich wie die Spirituosenauswahl einer gut sortierten Cocktail-Bar in Berlin-Mitte – vom Rotweinfleck auf dem Abendkleid des Gastes bis zum Großbrand findet sich alles Mögliche in den Büchern der Versicherer: Zu den gewöhnlichen Fällen gehören Sachschäden durch fehlerhafte Bedienung und Personenschäden durch verdorbenes Essen, sagt Patrick Frank, zuständig für den Bereich Haftpflicht Vertrag – Firmenkunden bei der Haftpflichtkasse. Aber auch Personenschäden durch zu heiße Speisen und Schäden aufgrund einer Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht – gemeint sind vor allem Stolperfallen und unbeleuchtete Wege – landen regelmäßig auf dem Tisch der Sachbearbeiter der Haftpflichtkasse.

„Den Wirt traf die volle Haftung“

Experte Frank schildert dazu einen konkreten Fall, den das Unternehmen vor einiger Zeit zu regulieren hatte: In einem Ausflugslokal fand eine Weihnachtsfeier statt. Als ein gehbehinderter Gast die Toilette aufsuchte, rutschte er auf dem glatten Parkett im großen Festsaal aus und stürzte. Dadurch zog er sich einen komplizierten Knöchelbruch zu. Wie sich später herausstellte, wurde der Saal am Vortag für eine Tanzveranstaltung genutzt – entsprechend war das Parkett besonders glatt gebohnert worden. Für die bevorstehende Weihnachtsfeier wurde der unansehnlich gewordene Boden wieder auf Hochglanz gebracht. Das Resultat war ein für Tänzer geeigneter, für normale und gehbehinderte Gäste ungeeigneter Boden.

„Den Wirt traf die volle Haftung“, fasst Frank den Ausgang des Geschehens zusammen. Daher gehört eine ordentliche Betriebshaftpflichtversicherung als Allererstes ins Portfolio eines Gastwirts. „Wir prüfen die Haftungsfragen, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche als passiven Rechtsschutz ab“, umreißt die Haftpflichtkasse das Leistungspaket. Und wie sieht es mit den Kosten aus? Die Höhe der Beiträge sei unter anderem abhängig von der Betriebsart, heißt es. Sie orientiere sich auch an der Betriebsgröße. Will sich beispielsweise ein Restaurant mit einer Betriebshaftpflicht versichern, die für Personen- und Sachschäden pauschal 3 Millionen Euro leistet, Vermögensschäden mit 100.000 Euro abdeckt und bis zu vier tätige Personen umfasst, so schlägt dies bei der Haftpflichtkasse nach eigenen Angaben mit 150 Euro im Jahr zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent zu Buche.

„Schuster, bleib bei deinen Leisten“ oder bilde dich entsprechend fort

Zum Vergleich: Ein Hotelier mit einem Jahresumsatz von 450.000 Euro muss für einen vergleichbaren Schutz mit 495 Euro plus Steuern deutlich mehr berappen. Allerdings sind hier Personenschäden mit bis zu 15 Millionen Euro abgesichert.

Größere Preisunterschiede finden sich vor allem auch zwischen den Anbietern. Vielen Betrieben sei kaum bekannt, dass es bei den Beiträgen bei vergleichbaren Leistungen „unglaubliche Beitragsunterschiede gibt“, sagt Makler Heidemann. Daher komme es hier auf einen kompetenten Makler an, der sich sowohl mit der Gastronomie und Hotellerie als auch mit gewerblichen Sach- und Haftpflichtversicherungen auskenne. Hier gebe es noch Nachholbedarf, meint der Experte, auch weil viele Vermittler infolge der „existenzbedrohenden Änderungen in der privaten Kranken- und Rentenversicherung“ auf den Gewerbemarkt auswichen. Da könne man nur sagen „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ oder bilde dich entsprechend fort, so der Appell des Maklers, der zusammen mit seinem Team entsprechende Fortbildungen anbietet. „Eine  gesetzlich anerkannte Prüfung, ähnlich dem Versicherungsfachmann (IHK), könnte auch helfen. Denn die Ausbildung zum Versicherungsfachmann (IHK) enthält bis heute überhaupt keine gewerblichen Versicherungen“, bedauert der Makler.

Einige Anbieter, so auch die Gothaer, versuchen sich daran, ihre Produkte so gut es eben geht selbsterklärend zu gestalten. So setzen die Kölner darauf, Gastronomen mit nur einem Vertrag einen umfassenden Rundumschutz zu bieten, der genau auf ihre Risiken abgestimmt sei, wie Gothaer-Mann König sagt. Im Detail bietet die Gothaer-Police „Gewerbe Protect“ Schutz für die gesamte technische und kaufmännische Einrichtung, das Warensortiment sowie Geschäftsunterlagen und sogar Bargeld. Auch Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens entstehen, etwa bei einem Feuer, können versichert werden. Hierzu gehören unter anderem fortlaufende Kosten, entgangener Betriebsgewinn – und auch Gehälter, Mieten und Steuern.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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