Was ist geschehen?
Eine 87-jährige Frau bekommt von ihrem Arzt ein Stützkorsett verschrieben, weil sie an einer Verformung der Wirbelsäule und an fortschreitender Osteoporose leidet. Anlegen kann sie das Korsett aber nicht selbst, denn sie leidet an Schwindel, und auch ihre motorischen Fähigkeiten sind eingeschränkt. Also verordnet ihr der Arzt eine häusliche Krankenpflege.
Die Krankenkasse weigert sich, dafür zu zahlen. Hilfe bei dem Gebrauch eines Stützkorsetts sei Sache der Pflegekasse und wie das übliche An- und Auskleiden im Rahmen der Körperpflege zu behandeln, so die Argumentation der Kasse. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das An- und Ablegen des Stützkorsetts sei eine krankheitsspezifische Pflegemaßnahme, die die Krankenkasse im Rahmen der Behandlungssicherungspflege zu bezahlen habe, befinden die Richter des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen. Mit normaler Alltagskleidung sei das nicht zu vergleichen. Also muss die Kasse auch für die Pflegeleistung zahlen (Aktenzeichen L 16 KR 62/17).
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