Was ist geschehen?
Ein Mitglied der Techniker Krankenkasse (TK) findet es nicht gut, dass die TK sein Foto speichert. Sie begründet das damit, dass es zu hohe Kosten verursacht, für jede neue Versichertenkarte des Mannes ein neues Foto anzufordern, es zu prüfen und zu verarbeiten. Die Fotos seien sicher gespeichert, der Datenschutz erfüllt. Der Mann reicht trotzdem Klage gegen diese Praxis ein, wie der Spiegel berichtet.
Das Urteil
Die Richter des Bundessozialgerichts entscheiden, dass die TK das Foto löschen muss, sobald sie die neue Versichertenkarte produziert hat – zumindest dann, wenn es keine Zustimmung für die dauerhafte Speicherung gibt (Aktenzeichen B 1 KR 31/17). Die Datenschutzregeln erlaubten die Speicherung dann nämlich nur für den Zweck der Erstellung der Versichertenkarte.
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