Urteil

Krankenkasse muss Brustverkleinerung bezahlen

Eine große Oberweite führt nicht selten zu gesundheitlichen Problemen. Entscheidet sich die betroffene Person dafür, ihre Brüste zu verkleinern, sind die Kosten Sache der Krankenkasse. Das haben kürzlich die Richter des Sozialgerichts Karlsruhe klargestellt.
Eine Frau mit Rückenschmerzen
© picture alliance / Zoonar | Natalia Gdovskaia
Eine Frau mit Rückenschmerzen: Eine Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen ist Sache der Krankenkasse.
Was ist geschehen?

Eine 42-jährige Frau leidet wegen ihrer großen Oberweite an chronischen Nacken- und Rückenschmerzen. Sie probiert verschiedene Therapiemöglichkeiten aus: Kranken­gymnastik, Rücken­training und eine ambulante Schmerz­therapie. Nachhaltige Besserung verschaffen diese aber nicht. Sowohl ihre Frauenärztin als auch ihr Orthopäde raten ihr deshalb zu einer operativen Brustverkleinerung.

Daraufhin spricht die Patientin mit ihrer Krankenkasse über den geplanten Eingriff. Diese kündigt jedoch an, dass sie die Operation nicht zahlen wird. Stattdessen ist der Versicherer der Auffassung, die Frau müsse einfach ein paar Kilo abnehmen. Es bestehe ein Zusammenhang zwischen ihrer Brust­größe und ihrem Übergwicht, führt die Kasse weiter aus. In Anbetracht der Meinung ihrer Ärzte ist die Frau anderer Ansicht. So landet der Fall vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Sozialgerichts in Karlsruhe stellen sich auf die Seite der Klägerin (Aktenzeichen S 16 AS 2698/20). In Anbetracht des Gutachtens ihres Orthopäden entscheiden sie, dass abnehmen allein nicht ausreichen würde. Denn sie würde das Brustgewebe nicht in dem Maße verringern, dass es die Schmerzen ausreichend lindern würde. Die Krankenkasse muss der Klägerin die Brustverkleinerung schlussendlich also doch bezahlen.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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