Untersuchung zeigt

Krankenkassen empfehlen Auslandstarife nicht zum Vorteil ihrer Kunden

Die gesetzlichen Krankenversicherer arbeiten im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung mit privaten Partnern zusammen. Wie eine Untersuchung des Portals Covomo zeigt, sind die empfohlenen Tarife aber oft nicht gerade das Gelbe vom Ei.
© dpa/picture alliance
Junge am Meer: Wer im Ausland Urlaub macht, sollte sich mit einer Auslandsreiseversicherung absichern.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Kunden auf Reisen im Ausland keine kostenlosen Leistungen anbieten oder kostenfrei eine Auslandskrankenversicherung für sie abschließen. Das hat das Bundessozialgericht am 31. Mai 2016 letztinstanzlich entschieden. Schon 2013 wurde durch eine neue Gesetzgebung festgelegt, dass eine zusätzliche Absicherung im Ausland nicht zu den grundlegenden Leistungen von Krankenkassen gezählt werden sollte und deshalb auch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) kostenlos übernommen werden darf.

Seitdem haben sich die Krankenkassen neue private Partner gesucht, die ihre Kunden im Ausland versichern. Dieser zusätzliche Service ist lobenswert, bei vielen Krankenkassen jedoch leider unüberlegt. Krankenkassen binden sich an einen einzigen privaten Partner, haben also keine Auswahl an Tarifen und empfehlen häufig schlechte und überteuerte Tarife.

Das Reiseversicherungsportal Covomo hat die privaten Partner der wichtigsten Krankenkassen in Deutschland untersucht. Dabei wurden die empfohlenen Auslandstarife der Versicherer jeweils mit dem Testsieger aus der aktuellen Finanztest sowie dem günstigsten Tarif am Markt verglichen.

Schlechter als der aktuelle Testsieger

Das Ergebnis der Studie zeigt: Wenn man die Tarife der Krankenkassen-Partner den besten Tarif gegenüberlegt, schneidet der Großteil schlecht ab. Die Tarife versichern häufig eine kürzere Dauer, enthalten fragwürdige Klauseln wie „medizinisch notwendiger Rücktransport“ und enthalten einen Selbstbehalt.

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Bei den Tarifen müssen meist 25 Prozent der Behandlungskosten bei jedem einzelnen Gebrauch der Auslandskrankenversicherung vom Kunden selbst bezahlt werden. Die Stiftung Warentest kürt regelmäßig in einem unabhängigen Test die beste Auslandskrankenversicherung am Markt, aktuell ist dies der Tarif der Halleschen Krankenversicherung. Daran müssen die Tarife gemessen werden.

Fehlende Transparenz bei den Krankenkassen

Die Konkurrenz unter den Krankenkassen bleibt nach wie vor groß. Da ist es umso erstaunlicher, dass die Chance, sich durch gute Beratung und Kundeservice über das Produkt Auslandskrankenversicherung vom Wettbewerb abzuheben, so schlecht genutzt wird. Einige Versicherungsanbieter haben noch nicht einmal einen Partner für den Schutz im Ausland. Falls sie einen Partner haben, wird dies schlecht kommuniziert und unübersichtlich auf der Website der Krankenkasse dargestellt. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.

Bei allen Krankenkassen wird nur ein einziger Tarif angeboten, der nur für wenige Urlauber interessant sein dürfte. Kunden mit längeren Aufenthalten im Ausland, Dienstreisen, Auslandssemestern, ausländischen Besuchern zu Hause und so weiter, bleiben auf der Strecke.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Es gibt jedoch auch gesetzliche Krankenkasse, die das Thema vorbildlich behandeln und ihren Kunden einen echten Mehrwert dadurch bieten. Hier sei zum Beispiel die Techniker Krankenkasse (TK) erwähnt. Die TK klärt ihre Kunden gut über den Schutz im Ausland auf und hat mit der Envivas Auslandskrankenversicherung einen guten privaten Partner, der sich auch nicht vor dem aktuellen Testsieger verstecken muss.

Wie findet man passende Auslandskrankenversicherungen?

Die Krankenkassen empfehlen generell nur Jahresversicherungen und überlassen die Details ihren privaten Partnern. Verbraucherportale wie Finanztip oder Stiftung Warentest betonen jedoch, wie wichtig ein Vergleich zwischen Auslandskrankenversicherungen ist.

Um den richtigen Tarif zu finden, sollten Sie immer darauf achten, dass der Tarif keinen Selbstbehalt beinhaltet. Außerdem sollte die Dauer Ihrer Reise komplett abgedeckt sein. Die meisten Jahresversicherungen sind für Reisen gültig, die bis zu sechs oder acht Wochen dauern.

Wichtig ist ebenfalls, dass der Tarif keine Deckungsgrenze beinhaltet. Ebenfalls sollte in den Tarifbedingungen nicht von einem „medizinisch notwendigen Rücktranssport“ die Rede sein, sondern von einem „medizinisch sinnvollem Rücktransport“. Beachten Sie diese Tarifeigenschaften, ist die Spreu vom Weizen schon grob getrennt.

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