Wirtschaftliche Wiedergenesung des Kunden im Blick
Kann der Kunde nach einem Unfall seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und muss er aufgrund dessen eine neue Beschäftigung suchen, leistet die Unfallpolice Individual für den entstandenen Schaden. Sie zahlt beispielsweise den Ausgleich, sollte der Kunde im neuen Beruf weniger verdienen als vor dem Unfall.
Allerdings muss der Kunde hier nicht jeden neuen Beruf annehmen – nach dem Haftungsrecht der Police muss er nur jener neuen Beschäftigung nachgehen, die im Rahmen des Zumutbaren ist. Auf welche Stellen sich dieses bezieht, wird im Einzelfall individuell geprüft.
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Zudem kommt die Police für Umschulungskosten auf und trägt damit zur wirtschaftlichen Wiedergenesung des Kunden bei. Martin Gräfer, Mitglied der Vorstände der Bayerischen, über das neue Produkt.
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