Werbung - Unfallpolice Individual der Bayerischen

Wirtschaftliche Wiedergenesung des Kunden im Blick

Kann der Kunde nach einem Unfall seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und muss er aufgrund dessen eine neue Beschäftigung suchen, leistet die Unfallpolice Individual für den entstandenen Schaden. Sie zahlt beispielsweise den Ausgleich, sollte der Kunde im neuen Beruf weniger verdienen als vor dem Unfall.
© Screenshot die Bayerische

Allerdings muss der Kunde hier nicht jeden neuen Beruf annehmen – nach dem Haftungsrecht der Police muss er nur jener neuen Beschäftigung nachgehen, die im Rahmen des Zumutbaren ist. Auf welche Stellen sich dieses bezieht, wird im Einzelfall individuell geprüft.

Werbung


Zudem kommt die Police für Umschulungskosten auf und trägt damit zur wirtschaftlichen Wiedergenesung des Kunden bei. Martin Gräfer, Mitglied der Vorstände der Bayerischen, über das neue Produkt.

Mehr zum Thema

Vema-Makler: Favoriten in der Transportversicherung

In ihrer jüngsten Umfrage im Januar 2026 befragte die Maklergenossenschaft Vema ihre Mitglieder nach ihren…

Vorschlag zur Beratungspflicht: BVK schimpft über GDV

Sollte es wirklich – wie zurzeit vorgesehen – ein Standardprodukt oder auch Standarddepot für staatlich…

Gesetzliche Rente: Wie Langlebigkeit die Rendite erhöht

1. Die Ökonomie der Langlebigkeit Ein längeres Leben kann mehr Wohlstand schaffen. Würden alle Beschäftigten…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia