„Eine einheitliche Gebührenordnung ist nichts weiter als ein Umgehungstatbestand für eine Bürgerversicherung“, warnt Stefan Tilgner, geschäftsführendes Mitglied im Vorstand des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS-Verband). Er nimmt damit Bezug auf Überlegungen, die Gebührenordnung für ambulante ärztliche Leistungen in der GKV und PKV zu vereinheitlichen. Eine solche Änderung könne „verheerende“ Folgen haben, erklärte Tilgner dem Ärzteblatt.
Der Grund: Alle Parteien profitierten von den Mehreinnahmen aus den Behandlungen von Privatpatienten. Laut Tilgner macht diese Gruppe 11 Prozent aller Versicherten aus, steuert aber insgesamt ein Umsatzvolumen von 24 Prozent in den Praxen bei. Eine einheitliche Gebührenordnung würde dazu führen, dass jeder niedergelassene Arzt rund 50.000 Euro Umsatz pro Jahr verlöre, heißt es weiter. Viele Praxen würden dem wirtschaftlichen Druck dann nicht mehr standhalten können.
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