Streit um Inflationsausgleich

GKV-Spitzenverband schießt gegen Kassenärzte

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kann dem Vorschlag, die diesjährige Inflation stärker in Arzthonoraren zu berücksichtigen, nichts abgewinnen. Vor allem das Argument mit gestiegenen Energiekosten würde nicht ziehen, lässt er verlauten. Und für die Neupatientenregelung findet er zwei sehr deutliche Worte.
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands
© picture alliance/EPA-EFE | Christian Marquardt / POOL
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands

Der Streit um die kassenärztlichen Honorare ist um eine Stellungnahme reicher. Denn nun meldet sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu Wort. Und um es kurz auszudrücken: Er hält überhaupt nichts davon, die diesjährige Inflation jetzt schon in die Honorare einzuarbeiten. Und die Neupatientenregelung mag er auch nicht.

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Hintergrund: Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will in den Verhandlungen um den neuen Orientierungswert (OW) den Ansatz ändern. Anstatt sich wie bisher an den Kosten der zurückliegenden zwei Jahre zu orientieren, soll nun auch die hohe Inflation aus diesem Jahr, also 2022, eine Rolle spielen. Der OW steht für die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Der KBV fordert ein Plus von 6 Prozent ab Januar 2023 und merkt an, dass es darum geht, die Struktur der ambulanten Versorgung zu erhalten.

Die Gegenseite, also der GKV-Verband will eine Nullrunde. Weshalb der KBV im August feststellte: „Die Positionen von KBV und GKV-Spitzenverband liegen diametral auseinander.“ Inzwischen gibt es einen Schiedsspruch vom Erweiterten Bewertungsausschuss – der OW soll um 2 Prozent steigen. Für die eine Seite zu viel, für die andere zu wenig.

Der GKV-Verband wirft der Ärzteschaft nun nichts anderes als Ignoranz vor. Wörtlich meint er in Bezug auf Inflation und gestiegene Energiekosten:

Bei der Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung hilft es nicht, wenn vereinzelt Akteure so tun, als ginge es sie nichts an, woher das Geld kommt, dass sie zusätzlich fordern.

Folglich versucht er nun, vor allem das Argument der gestiegenen Energiekosten zu entkräften. „Im laufenden Praxisbetrieb betragen die Energiekosten im Durchschnitt aller Arztpraxen bisher rund 1,6 Prozent der Betriebskosten“, rechnet er vor. Selbst die enormen Anstiege würden die Gesamtkalkulation einer Arztpraxis nicht gefährden. Stattdessen sei der das Manöver leicht zu durchschauen und sozial fragwürdig: „Die KBV möchte den Inflationsausgleich für die Ärzteschaft vorziehen. Dies führt dazu, dass die Ärzte kurzfristig finanziell entlastet werden, während die Beitragszahlenden der Krankenkassen kurzfristig stärker belastet werden.“

Überhaupt ist man beim Verband offenbar der Meinung, dass die Ärzteschaft die steigenden Kosten gut stemmen kann. „Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ging es finanziell noch nie so gut wie heute – trotz Pandemie“, lässt er verlauten. Im Jahr 2019 habe jede Arztpraxis im Durchschnitt einen Reinertrag von 215.000 Euro eingefahren. GKV-Honorare hätten daran einen Anteil von 70 Prozent ausgemacht.

Außerdem geht der Verband auf die Neupatienten-Bonusregel ein. Die gilt sein 2019 und besagt, dass Kassenärzte einen Extra-Bonus bekommen, wenn sie neue Patienten aufnehmen. Laut GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die Regel aber nun wieder fallen.

Das wäre im Sinne des GKV-Spitzenverbands wäre, der die Regel als nutzlos und teuer bezeichnet. So argumentiert er, dass die Zahl der Neupatienten seit 2018 „stabil zwischen 16 und 18 Prozent aller Behandlungsfälle“ liegt. Demnach hätte die Regel nichts gebracht. Denn laut Verband hat die Regelung eine Lücke:

Allein im zweiten Halbjahr 2021 wurde bei insgesamt 73 Millionen gesetzlich Versicherten bei rund 35 Millionen Behandlungsfällen das formale Kriterium „Neupatient“ erfüllt und die gesetzlichen Krankenkassen haben entsprechend mehr vergütet. Für die Erfüllung des Kriteriums „Neupatient“ genügt es allerdings, lediglich zwei Jahre nicht in dieser Arztpraxis gewesen zu sein.

Der KBV dürfte das naturgemäß anders sehen und entsprechende Argumente vorbringen. Der Streit geht sicher weiter.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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Eine Antwort

  1. Wir akzeptieren, daß flächendeckend alles teurer wird. Gehälter steigen, Piloten fordern eine enorme Gehaltserhöhung und zusätzlich einen Inflationsausgleich. Die Energiekostenerhöhung geht auch an Arztpraxen nicht vorbei, die MFA’s bekommen eine jährliche Gehaltserhöhung usw. Allein Arztpraxen sollen alles allein tragen? Ziemlich unverständlich! Ich bin keine Ärztin!!

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