Sozialabgaben

Sozialstaatskommission: Regierung soll Minijobs ins Auge fassen

Die Sozialstaatskommission hat den Sozialstaat überprüft und einen Bericht dazu verfasst. Darin geht sie auch darauf ein, dass auf Minijobs kaum oder gar keine Sozialabgaben fällig werden. Was sich offenbar gerne ändern darf.
Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, mit dem Bericht der Sozialstaatskommission und den Kommissionsmitgliedern im Arbeitsministerium
© picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, mit dem Bericht der Sozialstaatskommission und den Kommissionsmitgliedern im Arbeitsministerium

Bekanntermaßen will die Bundesregierung Rentner dazu bewegen, weiterzuarbeiten, indem sie 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen. Über diese Aktivrente haben wir regelmäßig berichtet.

Doch jetzt soll eine neue Maßnahme dafür sorgen, dass Menschen mit geringen Einkommen mehr arbeiten. Sie taucht in jenem Abschlussbericht auf, den die Kommission zur Sozialstaatsreform der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, überreicht hat. Darin geht es im Grunde darum, den Sozialstaat zu entschlacken und auf den neuesten Stand zu bringen. Die Maßnahmen sollen Bürger und Verwaltungen gleichermaßen entlasten.

Auf Seite 21 in dem Bericht findet sich der angedeutete Vorschlag zu den sogenannten geringfügig entlohnten Beschäftigungen, wie Minijobs auf Bürokratisch auch heißen. Der Gesetzgeber soll nämlich „in den Blick nehmen“, dass Minijobs von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind.

In Bezug auf die Rentenversicherung besteht zwar zunächst Versicherungspflicht. Aber die Arbeitnehmer können sich davon freistellen lassen. „Steuerrechtliche Sonderregelungen“ kommen ebenfalls mit hinzu. Auf Minijobbasis zweitverdienende Ehepartner sind sogar in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitragsfrei mitversichert.

Die Sozialstaatskommission sieht in diesen Regeln nicht etwa in erster Linie Anreize für Arbeitslose, Minijobs anzunehmen (was ja eigentlich der Plan war). Sondern sie befürchtet, dass sie Menschen daran hindert, mehr oder länger zu arbeiten. Aus dem Minijob einen größeren Job zu machen. Oder wie sie schreibt: „Damit setzen Minijobs erhebliche Anreize, nur wenige Stunden pro Woche zu arbeiten.“

Aktuell beträgt die Lohn- und Gehaltsgrenze für Minijobs 556 Euro im Monat. Man unterscheidet zwischen „Minijob mit Verdienstgrenze“ und „kurzfristiger Beschäftigung“ (auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt). Bei Letzterer in der Tat keine Sozialabgaben zu zahlen. Im Minijob mit Verdienstgrenze werden Pauschalsätze von 13 Prozent für die GKV und 15 Prozent für die Rentenversicherung fällig. Beides zahlt der Arbeitgeber. Der Minijobber schießt 3,6 Prozent zur Rentenversicherung hinzu, wovon er sich aber befreien lassen kann.

Das darf also laut Sozialstaatskommission wohl gerne mehr werden, auch wenn sie das nicht ausdrücklich schreibt. Stattdessen weist sie in ihrem Bericht darauf hin, dass das Thema über ihre Zuständigkeit hinaus geht. Weshalb die Regierung das alles nur als Hinweis verstehen soll. Mal sehen, ob sie das auch tut.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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