Sollten ungeimpfte Corona-Patienten an den Behandlungskosten der Krankenhäuser beteiligt werden? Ja, meint Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Wie das aerzteblatt.de berichtet, hält es Deutschlands höchster Sozialrichter durchaus für zulässig, Ungeimpfte mit schwerem Krankheitsverlauf je nach Einkommen und Vermögen „maßvoll an den Kosten solch einer Behandlung zu beteiligen“.
Der BSG-Präsident begründet seine Forderung mit den hohen Kosten einer stationären Corona-Krankenhausbehandlung, die vor allem durch Ungeimpfte verursacht würden. Diese könnten bis zu 200.000 Euro betragen, wobei anschließende Rehabilitationsmaßnahmen einer Long-Covid-Erkrankung noch gar nicht eingerechnet seien. Dafür müssten ein Durchschnittsverdiener und sein Arbeitgeber 34 Jahre lang Krankenkassenbeiträge bezahlen, betonte Schlegel vor Journalisten beim jüngsten BSG-Jahrespressegespräch. „Solidarität ist keine Einbahnstraße“, so der Jurist.
Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hatte sich jüngst für eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen ausgesprochen. Dies könne entweder über eine Eigenbeteiligung oder über einen Aufschlag auf den Kassenbeitrag erfolgen. Die Einnahmen könnten dann den Pflegekräften im stationären Bereich und den Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung zugutekommen (wir berichteten).
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Eine Antwort
Werden dann ab sofort Übergewichtige, Alkoholiker, Drogenkonsumenten und andere Risikogruppen auch an den Behandlungskosten beteiligt? Dieses pentrante Gehetze gegen Impfkritiker geht mir gegen den Strich.