Eine Allgemeinmedizinerin untersucht ihre Patientin. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 03.05.2017 um 10:18
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Der Präsident des Bundesversicherungsamts (BVA), Frank Plate, ermahnt die Krankenkassen in einem Brief zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Diagnosen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA). Man dürfe das Vertrauen der Versicherten in das System nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Hier kommen die Details.

Jede Krankenkasse habe die Verantwortung, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bestmöglich zu repräsentieren, meint der Präsident des Bundesversicherungsamts (BVA), Frank Plate. „Ich erwarte von den Krankenkassen, dass sie sich dieser besonderen Verantwortung bewusst sind und der rechtskonformen Erhebung und Meldung der für den Risikostrukturausgleich (RSA) maßgeblichen Daten die größtmögliche Bedeutung beimessen.“ Das schreibt der BVA-Chef in einem Brief an die Krankenkassen.

Die Einnahmemaximierung auf Kosten anderer Krankenkassen dürfe nicht Triebfeder des Handels einer Krankenkasse sein. Das BVA werde die neuen Möglichkeiten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes zur Prüfung der Krankenkassen in diesem Bereich – auch vor Ort – konsequent nutzen, um „die Beeinflussung von Diagnosedaten im Zusammenhang mit dem RSA zu verhindern“, heißt es weiter in dem Brief.

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