Eine Mutter mit Baby: Es soll bald Neuerungen für privatversicherte, selbstständige Frauen im Mutterschutz geben. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.01.2017 um 15:39
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Bisher hatten privatversicherte, selbstständige Frauen während ihres Mutterschutzes kein Anrecht auf Krankengeld. Das will die Große Koalition jetzt ändern. Die Neuregelung soll an den bereits bestehenden Krankengeldanspruch angeknüpft werden. Aber auch für gesetzlich versicherte Selbstständige soll es Neuerungen geben. Mehr dazu hier.

Selbstständige Frauen bekommen während der Phase des Mutterschutzes kein Krankengeld von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Genau hier will die Große Koalition ansetzen und Neuerungen einführen, berichtet RP Online. So will sie PKV-Anbieter dazu verpflichten, dass sie diesen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Krankengeld zahlen.

Der Gesetzesentwurf, aus dem diese Neuerungen hervorgehen, soll am 25. Januar in den Bundestag gehen. Der Anspruch auf Krankengeld soll aber nur dann gelten, wenn die betroffene Frau während der Mutterschutzfrist nicht oder nur eingeschränkt berufstätig ist, berichtet die Zeitung weiter.

Aber auch für selbstständige GKV-Versicherte soll es Neuerungen geben. Beitragshöhen wurden hier bisher immer nach dem jüngsten Einkommensteuerbescheid berechnet. Dabei geriet aus dem Blick, wie viel der Versichwerte im Folgejahr einnehmen würde.

Deshalb soll die Berechnung laut geplanter Neuerung bald zunächst vorläufig gelten. So sollen Versicherte Beiträge zurückerstattet bekommen, wenn sich herausstellt, dass sie in einem Jahr weniger Einkommen erzielt haben als erwartet, schreibt die Rheinische Post.

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