Wer privat krankenversichert ist und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, denkt meist nicht daran, dass damit keine Ansprüche auf Kostenübernahme bei einer Reha oder Kur bestehen. Hier können eine Kurkostenversicherung oder eine Kurtagegeldversicherung den notwendigen Schutz sichern.
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