Pfefferminzia: Seit 2006 wurde nur der allgemeine Beitragssatz in der GKV paritätisch finanziert, den Zusatzbeitrag berappten die Versicherten allein. Was bedeutet die Rückkehr zur kompletten Parität für gesetzlich Versicherte?
Michael Schmahl: Die Zusatzbeträge liegen derzeit im Schnitt bei einem Prozent. Sie werden künftig jeweils hälftig von Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenversicherung mitgetragen. Bei einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von einem Prozent bedeutet das: Die Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Mitglied beträgt jeweils 7,3 Prozent plus 0,5 Prozent, also in der Summe 7,8 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Den Mitgliedern der GKV bringt dies eine erhebliche finanzielle Entlastung von jährlich rund 7 Milliarden Euro. Einen Teil dieses Geldes werden sie sicherlich auch für private Investitionen in ihre Gesundheit nutzen. Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gehen nicht mehr nur zu Lasten der Arbeitnehmer.
Wie viel Euro haben die Menschen dann netto monatlich mehr zur Verfügung?
Ein Mitglied mit einem Monatsbruttoeinkommen von 3.000 Euro, das bei einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von einem Prozent versichert ist, hat ab dem 1. Januar 2019 monatlich 15 Euro Unterschied im Bruttolohn. Bei den allermeisten Konstellationen werden netto mehr als die Hälfte davon im Portemonnaie übrigbleiben. Wer Mitglied einer der aktuell teuersten Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent ist und den Höchstbetrag zahlt, hat ein Plus von sogar 37,61 Euro brutto monatlich, zahlt dann aber immer noch den höchsten Beitrag innerhalb der GKV.
Hat diese Änderung auch Einfluss auf die je nach Kasse individuellen Zusatzbeiträge?
Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung ist ja eine Umverteilung der Beitragslast und wirkt sich nicht auf die Finanzsituation der einzelnen Kassen aus. Auch der Kostenanstieg im Gesundheitswesen wird dadurch nicht gebremst. Beitragssatzunterschiede zwischen den Krankenkassen wird es also weiterhin geben und es wird auch nach wie vor Mitglieder geben, die deswegen ihre Krankenkasse wechseln.
Wie kann ein Makler die Rückkehr zur Parität für neue Vertriebschancen nutzen?
Durch die Beitragsentlastung in Milliardenhöhe stehen den gesetzlich Krankenversicherten nun finanzielle Mittel zur Verfügung, die gut und sinnvoll in einen zusätzlichen privaten Versicherungsschutz investiert werden können. Versicherungen zu den Themen Krankentagegeld, Auslandsreisekrankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Pflegezusatzversicherung bieten sich hier an. Auch mit Wahltarifen der einzelnen Krankenkassen können gut individuelle Ansprüche erfüllt werden – und das meist zum überschaubaren Preis.
Wie sollte hier die Ansprache der Kunden erfolgen?
Die Bereitschaft, Gelder die plötzlich zusätzlich zur Verfügung stehen, zu reinvestieren ist größer, als wenn das Geld aus dem Sparstrumpf kommt. Makler können das mit einfachen Rechenbeispielen anschaulich belegen und zeigen, dass vielleicht noch etwas übrigbleibt. Wir sehen zudem auch neue Vertriebschancen im Firmengeschäft. Denn Arbeitgeber werden auch weiterhin nach einer Entlastung der Lohnnebenkosten streben. Dafür bieten Krankenkassen Lösungen. So können Makler zum Beispiel speziell in kleineren Betrieben erheblich Kosten sparen. Die Änderung kann ein Anlass sein, um über einen Kassenwechsel zu sprechen.
Wie zum Beispiel?
Themen mit mehr Leistung fallen jetzt ins Gewicht. Dabei geht es nicht nur um die Zusatzleistungen der einzelnen Kassen, sondern auch um Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Dabei können Krankenkassen helfen, das wissen aber nur die wenigsten Vermittler. Sicherlich halten sich viele Arbeitgeber bei der Krankenkassenwahl der Arbeitnehmer heraus. Wenn es aber die Chance gibt, dass für beide – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – durch einen möglichen Kassenwechsel eine Win-Win-Situation entsteht, sollte darüber gesprochen werden. Sinnvoll ist es, dass der Arbeitgeber ein motivierendes Umfeld schafft. Ich gehe stark davon aus, dass die GKV mehr und mehr auch im Rahmen von Senkung der Lohnnebenkosten und Ergänzung zum bestehenden Krankenversicherungsschutz Partner der freien Finanzdienstleister wird.
Inwieweit hat die Rückkehr zur Parität in der GKV auch Auswirkungen für Privatversicherte?
Wir gehen davon aus, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Zuge der Gesetzesänderung steigen wird. PKV-Versicherte, die als Arbeitnehmer privat krankenversichert sind, erhalten grundsätzlich einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Die Zuschusshöhe beträgt die Hälfte der Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung, maximal jedoch den Anteil, den der Arbeitgeber höchstens für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer mit dem gleichen Einkommen zahlen müsste. Ausgehend von der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der GKV könnte der maximale Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte von derzeit 323,03 Euro auf dann 345,15 Euro steigen. Falls die Beitragsbemessungsgrenze für 2019 erhöht wird, erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss.
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