Ottonova

Werbung für digitalen Arztbesuch nicht zulässig

Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App – damit darf der digitale Krankenversicherer Ottonova so nicht mehr werben. Konkret geht es um die Fernbehandlung bei Ärzten in der Schweiz, die das Start-up seinen Kunden schmackhaft machen will. Das Landgericht München I gab der Klage der Wettbewerbszentrale recht.
© Ottonova
Roman Rittweger: Der Gründer und Chef von Ottonova will trotz des Urteils „auch in Zukunft innovative Formen der Unterstützung unserer Kunden selbst gegen Widerstände in den Markt bringen“.

Der digitale Krankenversicherer Ottonova habe es zu unterlassen, „für ärztliche Fernbehandlung in Form eines digitalen Arztbesuchs zu werben“. Das entschied das Landgericht München I (Aktenzeichen 33 O 4026/18) am Dienstag. Über das Urteil hatte „boerse-online.de“ als erstes berichtet. Demnach liegt eine Urteilsbegründung noch nicht vor.

Es handle sich bei der Entscheidung um das bundesweit erste Urteil in dieser Sache, berichtete „boerse-online.de“ und berief sich auf Christiane Köber, Geschäftsführerin der Wettbewerbszentrale, die eine entsprechende Klage gegen Ottonova angestrengt hatte. Köber zufolge seien Krankschreibungen per App per se ungesetzlich, dies sei aber nicht Thema des Urteil gewesen, wie es heißt. Der Deutsche Ärztetag hatte sich im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen die Regeln für die sogenannte Telemedizin zu lockern (wir berichteten).

Ob Ottonova in Berufung gehe werde, entscheide sich demnach erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung. Das Unternehmen behalte seine Werbung bis auf weiteres bei. Und weiter: Man werde „auch in Zukunft innovative Formen der Unterstützung unserer Kunden selbst gegen Widerstände in den Markt bringen“, wird Ottonova-Chef Roman Rittweger zitiert.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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