Medizinische Notwendigkeit?

Wann die Krankenkasse die Kosten für Schönheits-OPs übernimmt

Die Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper kann für Betroffene sehr belastend sein. Deshalb entscheiden sich immer mehr Personen für eine Schönheitsoperation. Welche Eingriffe von der Krankenkasse unterstützt werden und welche nicht, erfahren Sie hier.
Ärzte operieren eine Patientin: Die Krankenkasse übernehmen nur medizinisch notwendige Schönheits-OPs.
Ärzte operieren eine Patientin: Die Krankenkasse übernehmen nur medizinisch notwendige Schönheits-OPs.

Schönheits-OPs sind längst kein Tabu mehr. Viele Menschen sind auf die eine oder andere Art unglücklich mit dem Körper. Diese Unzufriedenheit fängt mit der Zeit an, das alltägliche Leben und die Psyche negativ zu beeinflussen. Dann ist für viele Personen der Zeitpunkt gekommen, an dem sie gezielt gegen ihre „Problemzonen“ vorgehen wollen. Ein chirurgischer Eingriff ist eine Möglichkeit, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.

Wann sind Schönheits-OPs medizinisch notwendig?

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine ästhetische Operation übernimmt, muss diese „medizinisch notwendig“ sein. Das ist dann der Fall, wenn der Patient durch seine körperliche Situation den Alltag nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt bestreiten kann.

Gründe dafür können etwa

  • starke Schmerzen,
  • wiederkehrende Infektionen,
  • Atemprobleme oder
  • störende Fehlbildungen sein.

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Auch psychische Einschränkungen gelten als medizinisch notwendig und können eine Schönheitsoperation rechtfertigen. Leidet ein Patient seelisch und psychisch sehr unter seiner körperlichen Situation (zum Beispiel wegen deformierter oder zu großer Brüste, abstehender Ohren oder Gynäkomastie bei Männern), dann kann dazu führen, dass die Versicherung die Kosten für die OP übernimmt.

Bevor eine Schönheits-OP von der Krankenkasse bewilligt wird, müssen ein behandelnder Arzt und ein unabhängiger medizinischer Gutachter bestätigen, dass der Schönheitseingriff unvermeidbar ist. Erst dann wird die Krankenversicherung die gesamten oder einen Teil der Operationskosten übernehmen. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme wird in jedem Fall von der Krankenkasse individuell getroffen.

Welche Schönheits-OPs bezahlt die Krankenkasse?

Es gibt eine Reihe an Eingriffen und Schönheitsoperationen, die bei entsprechenden Voraussetzungen von der Krankenkasse bewilligt werden. Dabei handelt es sich vor allem um Brust-, Gesichts- und Hautoperationen, sowie um notwendige Fettabsaugungen.

Brustoperationen – in diesen Fällen zahlt der Versicherer

Operationen der Brust gehören zu jenen Eingriffen, die am häufigsten von der Krankenkasse bewilligt werden. Meistens werden Brustverkleinerungen und Brustrekonstruktionen durchgeführt.

  • Brustverkleinerung bei Frauen: Sehr große Brüste führen nachweislich zu körperlichen Beschwerden und Schmerzen in den Schultern und im Bereich der Wirbelsäule. Eine Verkleinerung der Brust durch eine Schönheitsoperation kann hier Abhilfe schaffen.
  • Brustverkleinerung bei Männern: Gynäkomastie (eine starke Vergrößerung der Männerbrust) kann den Alltag und die Psyche von Männern einschränken. Die Anzeichen einer Gynäkomastie sind einfach zu erkennen. Bei hormonellen Ursachen der Gynäkomastie wird eine Fettabsaugung meist von der Krankenkasse übernommen. Bei anderen Ursachen der Gynäkomastie ist die Übernahme der Kosten möglich, wenn die Vergrößerung der Männerbrust zu einer starken psychische oder physische Beeinträchtigung führt.
  • Korrektur von Brustfehlbildungen: Deformationen der weiblichen Brust können für die Patientinnen psychisch sehr belastend sein und zudem auch physischen Beschwerden verursachen. Eine operative Korrektur wird in vielen Fällen von der Krankenkasse bezahlt.
  • Brustrekonstruktion: Nach einer Krebsbehandlung oder einem Unfall kann eine Rekonstruktion der Brust nötig sein, deren Kosten im Normalfall übernommen werden.

Wie bei allen ästhetischen Eingriffen und Schönheits-OP, wird bei Brustoperationen stets im Einzelfall entschieden, ob und wie viel der Gesamtkosten von der Versicherung übernommen werden. Die medizinischen Gutachten sind für die Krankenkasse ausschlaggebend.

Gesichtsoperationen

Makel im Gesicht können für Betroffene störend und unangenehm sein. Ästhetische Gründe alleine rechtfertigen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Schönheits-OP jedoch nicht.

Beeinträchtigt eine schiefe Nase das Atmen etwa durch eine schiefe Nasenscheidewand oder löst sie wiederholt Infekte aus, dann wird die Krankenkasse eine OP für die Nasenkorrektur übernehmen. Bei einem eingeschränkten Sichtfeld durch stark hängende Augenlider wird sie die Kosten für eine Lidkorrektur ebenso tragen.

Einen Sonderfall bilden Ohrenkorrekturen. Bis zum zwölften Lebensjahr bezahlt die Krankenkasse das Anlegen von stark abstehenden Ohren . Danach ist eine Übernahme der Kosten für die ästhetische Operation schwerer zu erwirken.

Hautoperationen

Die operative Korrektur von Hautveränderungen fällt nicht in das Leistungsspektrum der Krankenkasse, sofern diese nur ein kosmetisches Problem sind. Bezahlt von der Krankenkasse werden hingegen Eingriffe bei gefährlichen Hautveränderungen, wie verdächtige oder bösartige Muttermale. Daneben werden auch die folgenden Eingriffe von der Versicherung übernommen:

  • Korrektur von schmerzendem oder wucherndem Narbengewebe
  • Hautrekonstruktionen nach Verbrennungen
  • Hautstraffungen, wenn die überschüssige Haut medizinische Probleme verursacht (zum Beispiel bei einem Nabelbruch oder wiederkehrenden Entzündungen und Pilzinfektionen)
Fettabsaugungen

Wer nachweislich an einem Lipödem, einer krankhaften Fettverteilungsstörung, leidet, hat gute Chancen, die Kosten für eine Fettabsaugung von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dabei wird das überschüssige Fettgewebe entfernt. Diese Maßnahme verhilft den Behandelten wieder zu mehr Bewegungsfreiheit.

Welche Schönheits-OPs werden nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Rein kosmetische Eingriffe, die die Betroffenen nicht körperlich einschränken, wird die Krankenkasse nicht übernehmen. Dazu zählen vor allem normale Alterserscheinungen, wie Falten, die keine gesundheitlichen Folge haben. Ebenso werden im Normalfall keine Brustvergrößerungen oder Unterspritzungen von der Versicherung bezahlt.

Falls sich jemand dazu entschließt, eine medizinisch notwendige Operation mit einem ästhetischen Eingriff zu kombinieren, so wird die Versicherung in diesem Fall nur die Kosten für den medizinisch relevanten Part der operativendie Patientin oder der  Korrektur übernehmen. Die zusätzlichen Kosten für den kosmetischen Teil der Operation muss der Patient selbst tragen.

Wird eine Behandlung von der Krankenkasse abgelehnt, haben Betroffene die Möglichkeit, diese Entscheidung des Versicherers anzufechten. Innerhalb eines Monats können sie in Berufung gehen und beantragen, dass der Fall neu begutachtet wird. Unter Umständen fällt eine erneute Beurteilung zugunsten des Patienten aus.

Fazit

Es gibt viele Gründe, warum betroffene Personen ihr Äußeres verändern wollen. Der Wunsch nach einer Schönheits-OP ist oft rein ästhetischer Natur. Wenn die OP nicht für Ihre Gesundheit notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff nicht.

Bestimmen jedoch Schmerzen, körperliche Einschränkungen oder psychische Belastungen Ihren Alltag, dann haben die Betroffenen gute Chancen, dass die Versicherung die Kosten für die Schönheitsoperation trägt.

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