Krankenversicherung

Die Vor- und Nachteile von GKV und PKV für Studenten

Studierende können relativ frei darüber entscheiden, ob sie sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern lassen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
© picture alliance/Jan Woitas/ZB/dpa
Studenten nutzen die neue Universitätsbibliothek auf dem Steintor-Campus in Halle/Saale.

In den Hörsälen deutscher Universitäten und Fachhochschulen wird es immer enger. Grund hierfür ist der nicht abreißende Zustrom junger Menschen, die hierzulande einen Hochschulabschluss anstreben. Zum Wintersemester 2019/20 haben sich fast 2,9 Millionen Studierende an der „Alma Mater“ eingeschrieben. Bei einem Plus von einem Prozent zum Vorjahr sind das immerhin knapp 30.000 Personen zusätzlich, die sich durch die Flure drängeln müssen.

Bevor es allerdings richtig losgeht, müssen sich Studierende erst einmal mit Dingen wie Wohnen, Lebensunterhalt – und ja, Versicherungsschutz auseinandersetzen. „Auch Studierende unterliegen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht“, stellen die Experten vom Bund der Versicherten (BdV) klar. Alle Uni-Neulinge müssen daher bei der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland nachweisen, dass sie einen Krankenversicherungsschutz haben. Aber wie muss der Schutz organisiert sein – über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), oder ist auch eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich?

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„Zu Beginn eines Studiums werden Studentinnen und Studenten pflichtversichert in der GKV. Von dieser Krankenversicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen und zwischen GKV und PKV wählen“, erklärt Ralf Garwels, Produktmanager Krankenversicherung beim Versicherer Hanse-Merkur.

Aber der Reihe nach: Grundsätzlich erfolgt die Versicherungspflicht in der GKV über die Krankenversicherung der Studenten (KVDS). Dabei gilt, dass der Monatsbeitrag zur KVDS bei allen zur Verfügung stehenden Krankenkassen in Deutschland gleich hoch ausfällt. Der Beitrag richtet sich nach dem Bafög-Höchstsatz und beträgt ab dem Wintersemester 2019/2020 knapp 76 Euro – hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Familienversicherung über die Eltern

Allerdings genießen viele Studierende den gesetzlichen Versicherungsschutz, ohne auch nur einen Cent zu zahlen. Denn sie nutzen eine Option, die der Gesetzgeber alternativ zur KVDS-Mitgliedschaft ermöglicht: die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern oder gegebenenfalls über den Ehepartner des Studierenden. „Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist grundsätzlich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich“, erklärt Bianca Boss vom BdV.

Diese Frist verlängert sich, wenn ein freiwilliger Wehrdienst oder ein anderer gesetzlich anerkannter Freiwilligendienst abgeleistet wird – und zwar um die Dauer des Dienstes. Doch die Familienversicherung ist nicht jedem zugänglich: Erzielt ein Studierender ein monatliches Arbeitsentgelt, das heißt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen eingerechnet, von mehr als 538,33 Euro, darf er nicht teilnehmen. Übt er einen Minijob aus, so gilt eine Grenze von 455 Euro monatlich.

Darüber hinaus besteht für Studierende die Möglichkeit, sich für die Dauer des Studiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen und in der PKV zu versichern. Hanse-Merkur-Manager Garwels räumt ein, dass dieser Weg nicht für alle gangbar erscheint: „Studierende, deren Eltern in der GKV versichert sind, werden sich in der Regel nicht privat krankenversichern, weil sie über ihre Eltern Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der GKV haben.“

Doch dieser Anspruch währt nicht ewig – und aus Sicht von Garwels wird es dann besonders interessant. „Privat sollten sich diese Studierenden versichern, wenn die Familienversicherung wegfällt. Das ist in der Regel ab dem 25. Lebensjahr der Fall.“ Viele PKV-Unternehmen böten Studenten „eine sehr preisgünstige Absicherung“ mit der Option, im Anschluss an das Studium in passende PKV-Tarife umzusteigen. Dazu später mehr.

Eine Frage der Prämienhöhe

Beim Bund der Versicherten wird zwar betont, dass für Studierende eine Befreiung von der GKV zugunsten der PKV „nur in wenigen Fällen sinnvoll“ sei, doch es gibt sie. Im Falle einer Befreiung stehen drei PKV-Optionen zur Verfügung: „Studierende können einen normalen PKV-Tarif, einen speziellen PKV-Studententarif oder den brancheneinheitlichen Studententarif Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) abschließen“, heißt es beim BdV.

Letztere würden aber kaum noch angeboten. Grundsätzlich seien die Prämien für PKV-Normaltarife „zumeist sehr viel höher als die für die gesetzliche KVDS“. Ein Grund: Diese Tarife werden mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Hingegen werden spezielle PKV-Studententarife ohne Alterungsrückstellungen berechnet und können daher günstiger ausfallen als PKV-Normaltarife. Aber auch diese Tarife liegen laut BdV im Prämienniveau in der Regel über dem Beitragsniveau der KVDS. Günstige Tarife rangieren demnach für 20-jährige Studierende im Bereich von etwa 85 bis 130 Euro monatlich.

Kinder von Beihilfeberechtigten im Vorteil

Am besten fahren studierende Kinder von Beihilfeberechtigten: Besteht über die verbeamteten Eltern ein Beihilfeanspruch, sei die privat abzuschließende Restkostenkrankenversicherung häufig prämiengünstiger als die gesetzliche KVDS, führt der BdV aus. Auch unter Leistungsgesichtspunkten könne diese eine geeignete Lösung für die Dauer des Studiums bieten. Günstige Tarife bewegen sich demnach zum Beispiel für 20-jährige Studierende in einer Prämienspanne von etwa 30 bis 50 Euro monatlich.

Doch Vorsicht: Wer im Laufe seines Studiums 25 Jahre alt wird, muss in der Regel auf den günstigen Beihilfetarif verzichten, da diese Leistung an das Kindergeld geknüpft ist. Der Umstieg auf einen normalen Beitrag für privat versicherte Studenten falle dann deutlich höher aus, betont der BdV. Der Verein hat außerdem einen Rat für all jene, die bereits vor dem Studium in der PKV versichert waren und sich bei Studienbeginn für die GKV entschieden haben: Diese sollten eine Anwartschaftsversicherung in Betracht ziehen.

„Eine Anwartschaft bietet die Möglichkeit einer erleichterten Rückkehr in die PKV, das heißt bei einer bedingungsgemäßen Umstellung ist später keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich – zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen haben also keinen Einfluss auf den Beitrag – und Wartezeiten sind nicht abzuleisten“, erklärt Gerd Benner, Pressesprecher der Debeka-Gruppe.

Er hält eine Anwartschaft insbesondere für Absolventen sinnvoll, die in der ersten Beschäftigung nach dem Studium entweder ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen – diese Grenze liegt für das Gesamtjahr 2020 bei 62.550 Euro beziehungsweise 5.212,50 Euro monatlich – oder die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder aber in ein Beamtenverhältnis wechseln.

Anwartschaft kann sich lohnen

Die Debeka bietet für gesetzlich pflichtversicherte Studenten bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres mit dem Modell „Campus Future“ einen entsprechenden Übergang in die PKV für die Zeit nach dem Studium. Hierbei wird eine Krankenzusatzversicherung mit Anwartschaft auf eine PKV-Vollversicherung kombiniert. Dies solle dazu beitragen, „die Versorgungslücken in der GKV“ während der Studienzeit zu reduzieren, so Benner.

Grundsätzlich eigne sich eine Anwartschaft für alle Studenten, „deren Lebensplanung auf eine versicherungsfreie Tätigkeit im Anschluss an das Studium hinausläuft“, fasst Versicherungsmanager Garwels von der Hanse-Merkur zusammen. Doch so verlockend die Aussicht auch erscheint, ohne erneutes Beantworten von Gesundheitsfragen in die PKV zurückzukehren, rät der BdV dazu, kühlen Kopf zu bewahren: „Vor einem solchen Schritt sollten Sie sich neutral und anbieterunabhängig beraten lassen“, lautet die Empfehlung.

Versorgungslücken in der GKV

Und tatsächlich bleiben Kinder von Beamten zwar während des Studiums häufig privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe sehr niedrig sind, entscheiden sich nach dem Uni-Abschluss aber trotzdem lieber für die GKV, obwohl sie die Zugangsvoraussetzungen zur PKV erfüllen. Man müsse sich einmal die Frage stellen, „warum die gut funktionierende und kostengünstige Absicherung, bestehend aus Beihilfe und in der Regel umfassendem privatem Krankenversicherungsschutz, aufgegeben werden soll?“, gibt Debeka-Sprecher Benner zu bedenken.

Immerhin bestünden in der GKV „diverse Versorgungslücken, etwa bei der Arztwahl, im Krankenhaus, bei Zahnbehandlung und -ersatz, im Ausland und Ähnliches mehr, die im Falle einer GKV-Mitgliedschaft zusätzlich in der PKV abzusichern wären“. Bestehe hingegen die PKV-Mitgliedschaft weiter, sei eine zusätzliche private Absicherung nicht erforderlich.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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2 Antworten

  1. Ein Artikel zum Thema PKV für Studenten, der Produktmanager der HanseMerkur gibt Empfehlungen – und rundherum wird Werbung der HanseMerkur platziert … Kann man machen, dann sollte man aber den Artikel auch als Werbung kennzeichnen

    1. Hallo Herr Dippold, in dem Artikel kommt ja nicht nur ein HM-Mann, sondern auch andere Branchenexperten (BdV und Debeka) zu Wort. Bei den Aussagen von Herrn Garwels geht es auch nicht um Produkte der HM, sondern um das allgemeine Thema, wann sich eine PKV oder GKV für Studenten lohnen kann – wie bei den anderen beiden Experten auch. Das ist also kein Werbeartikel für die HM, sondern eine Beleuchtung der Frage „Wann lohnt sich eine PKV/GKV für Studenten“ unter Zuhilfenahme von Experten der Branche, was normale journalistische Praxis ist. Wir haben für den Artikel kein Geld von der HM bekommen. Aus diesen Gründen muss der Artikel auch nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Dort, wo es um bezahlte Werbung für Produkte eines Versicherers geht (wie hier in der Sidebar), ist alles sauber als Werbung gekennzeichnet.

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