Ein Bett im Krankenhaus: Die Krankheitslast der Deutschen muss genauer abgebildet werden, fordern die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) in einem aktuellen Gutachten. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 21.11.2016 um 16:41
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Das sogenannte Versichertenklassifikationssystem des Bewertungsausschusses (VKS-BA) sollte man abschaffen. Das fordern die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) in einem aktuellen Gutachten. Die jetzige Regelung führe dazu, dass die gegebenen Kostengewichte den Leistungsbedarf der Betroffenen nicht angemessen widerspiegeln.

Die Krankheitslast der deutschen Bevölkerung muss genauer abgebildet und erfasst werden. Das fordern die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) im Gutachten „Weiterentwicklungsbedarf des Versichertenklassifikationsverfahrens im Anwendungskontext der vertragsärztlichen Versorgung“. Der Grund: Die aktuelle Regelung, die Krankheitslast der Bevölkerung mit dem sogenannten Versichertenklassifikationssystem des Bewertungsausschusses (VKS-BA) zu messen, sei nicht mehr angemessen.

„Die Komprimierung beim VKS-BA sollte abgeschwächt beziehungsweise sogar ganz abgeschafft werden“, heißt es laut einem Bericht des Ärzteblatts in dem Gutachten. „Sie besitzt stets die Tendenz, heterogene Risikoklassen zu schaffen, deren Kostengewichte den Leistungsbedarf nicht angemessen widerspiegeln.“

Die Morbiditätslast sei besser darzustellen, heißt es zudem von Seiten der Gutachtenautoren. Denn: Die Daten basierten im Wesentlichen auf historischem Behandlungsbedarf und seien daher nicht aktuell.

Deshalb sollte, so die Autoren, die Morbiditätslast nicht mehr bundeseinheitlich, sondern anhand der regionalen Gegebenheiten gemessen werden. Die Krankheitslast in Sachsen-Anhalt liege beispielsweise höher als in anderen Bundesländern. Dies müsse berücksichtigt werden.

Auch die Datenbasis zur Berechnung der Morbidität gelte es zu überarbeiten, heißt es im Gutachten. Das derzeitige Verfahren berücksichtige nur den Behandlungsaufwand, der zwei Jahre nach dem Auftreten einer Krankheit entstehe. Die Autoren plädieren daher für einen kürzeren Prognosezeitraum, damit die tatsächliche Entwicklung des Behandlungsbedarfs der Versicherten in die Berechnung der notwendigen Leistungsmenge eingehen könne.

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