GKV und PKV sind sich einig

Impfpflicht – Aufklärung der Versicherten ja, Impfkontrolle nein

Man dürfe von den Versicherten nicht als „Impfpolizei“ wahrgenommen werden. Das ist der Grund, weshalb die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sich zwar bereit erklären, den Staat bei der Aufklärung zur allgemeinen Impfpflicht zu unterstützen. Sammlung, Speicherung und Weitergabe rund um den Impfstatus lehnt man aber „entschieden ab“.
© picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Ein Arzt impft einen Mann in einer Impftram in München: Die Straßenbahn steht täglich an einem anderen Ort im Stadtgebiet, um möglichst vielen Menschen Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen.

In den Überlegungen um eine allgemeine Impfpflicht gibt es Vorstöße der Politik, die Krankenversicherungen – gesetzliche und private – mit einzubinden. Bei der Aufklärung gehen die Unternehmen mit, bei einer Kontrolle der Impfungen aber nicht, betonen die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband in einer gemeinsamen Erklärung. „Gesetzliche und private Krankenversicherungen unterstützen alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen“, stellen die Verbände darin zunächst klar.

In dem Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht (SARS-CovImpfG) ist eine Pflicht der Krankenversicherungen vorgesehen, ihre Versicherten über das neue Gesetz, die Abläufe und Beratungsangebote aktiv zu informieren. Ist ok, das entspricht dem Aufklärungsauftrag, heißt es dazu von den Verbänden. Man unterstütze die Impfkampagne der Bundesregierung „nach besten Kräften“.

Schluss ist mit der Kooperation aber bei der geplanten Abfrage, Sammlung, Speicherung und gegebenenfalls Weiterleitung des individuellen Impfstatus. Das lehne man „entschieden ab“, heißt es in der Erklärung. „Dies ist eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden.“ Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspreche diesem Prinzip fundamental. „Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden“, betonen die Verbände weiter.

Den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln, sei zudem nicht praktikabel. Diese Daten müssten die Krankenversicherungen erst komplett neu erfassen. Hinzu kämen die Echtheitsprüfungen für die eingereichten Nachweise. Und für Versicherte, die keine Nachweise einreichten, müssten die Daten an mehrere Hundert verschiedene Ordnungsämter gemeldet werden, geben die Verbände weiter zu bedenken.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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Eine Antwort

  1. Es sollte Ausgabe der Krankenkassen sein, das mit notfallzugelassen Genpräparat auf verschwiegende udn spärliche Impfnebenschäden zu pürfen, um Belastungen der GKV fernzuhalten. >Es gibt erhebliche Meldeunterscheide Deutschland Niederlande und Österreich, Länder mit weitaus weniger Menschen haben merh Fälle gemeldet.

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