In Deutschland sind derzeit 8,77 Millionen Menschen, das sind mehr als 10 Prozent der Deutschen, in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Doch Lebensumstände können sich ändern, ebenso wie die individuellen Beiträge, die trotz Altersrückstellungen mitunter höher steigen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
In den vergangenen Jahren ging es durchschnittlich um jährlich etwa 3 Prozent nach oben. Wenn sich das Einkommen anders entwickelt als erwartet, passt die private Absicherung oft nicht mehr zur veränderten Lebenslage.
Auch die Familienplanung kann eine Rolle spielen. Wer Kinder möchte oder hat, muss für diese extra Beiträge zahlen. Denn anders als bei den Krankenkassen gibt es in der PKV keine Familienversicherung. Es gibt demnach verschiedene Gründe, die für einen Weg zurück in das Solidarsystem der GKV sprechen.
Gesetzgeber erschwert den Wechsel erheblich
Doch wer einmal aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt ist, kann nicht ohne weiteres zurück. „Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und später – mit steigendem Alter – auf die womöglich preiswertere GKV ausweichen“, erläutert Michael Schmahl, Leiter Markt und Vertrieb bei der Knappschaft.
Damit ein Wechsel klappt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind davon abhängig, ob Versicherte bisher angestellt oder selbstständig tätig waren, von der Versicherungspflicht befreit waren oder die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten haben.
Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zum Wechsel. Der Gesetzgeber hat die Wechselmöglichkeiten für diesen Personenkreis stark beschränkt, selbst wenn über ein neues Arbeitsverhältnis eigentlich Versicherungspflicht bestehen würde. „Eine Ausnahme besteht bei einer Aufnahme in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Partners, sofern das eigene Einkommen unter 435 Euro liegt, beziehungsweise bei einem Minijob unter 450 Euro im Monat“, so Schmahl.
Verdienst und Jobstatus sind entscheidend
Jüngere Versicherte können die PKV nur verlassen, wenn ihr Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 59.400 Euro liegt. Der Arbeitnehmer wird dann ab dem Änderungszeitpunkt des Arbeitsvertrags versicherungspflichtig und kann zurück in die GKV.
Und Selbstständige? Sie haben ein Schlupfloch. Wenn sie im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem sie ebenfalls weniger als 59.400 Euro jährlich verdienen, steht ihnen die Rückkehr in die GKV offen. „Die selbstständige Tätigkeit kann im Nebenberuf weiter ausgeübt werden. Die abhängige Beschäftigung muss aber den Hauptteil der Einnahmen und Arbeitszeit ausmachen“, weiß der Experte der Knappschaft. Für Selbstständige über 55 Jahren, die ihr Gewerbe aufgeben müssen, gibt es zudem die Möglichkeit, in die Familienversicherung zu wechseln.
Tarifwechsel innerhalb der PKV
Die Wechselbewegungen zwischen PKV und GKV sind seit Jahren rückläufig, aber nahezu ausgeglichen. 2016 wechselten 130.000 Menschen von der PKV in die GKV und 129.000 in die andere Richtung. Wenn eine Rückkehr in die GKV nicht infrage kommt, weil keine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist, muss der Versicherte in der PKV verbleiben. Dort kann er aber seinen Beitrag über einen Tarifwechsel senken.
„Gerade wenn man schon viele Jahre in einem Tarif ist, ergibt sich häufig die Möglichkeit für nahezu gleiche oder nur geringfügig schlechtere Leistungen weniger Prämie zu zahlen“, weiß Schmahl und hat noch einen weiteren, wenig bekannten Tipp: „Wer Risikozuschläge in seinem Vertrag hat und in der glücklichen Lage ist, dass sich seine Gesundheit stark verbessert hat, kann deren Streichung beantragen.“ Auch das führt zu günstigeren Beiträgen. Für die Überprüfung ist allerdings ein aktueller Arztbericht notwendig.
PKV-Notlagentarif ist schlechteste Lösung
Im äußersten Notfall kann auch ein Selbstbehalt vereinbart oder erhöht werden, um den monatlichen Beitrag zu senken. Bei einer ernsthaften Erkrankung, kann dann die Selbstbeteiligung jedoch rasch zu einer existenziellen finanziellen Belastung werden.
Versicherte, die ihre PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen können, landen nach einem Mahnverfahren in einem Notlagentarif, der sie bei Arztbesuchen faktisch deutlich schlechter dastehen lässt als GKV-Versicherte. Derzeit betrifft dies laut PKV-Verband rund 111.000 Menschen. Bevor es dazu kommt, sollten PKV-Versicherte unbedingt alle anderen hier geschilderten Möglichkeiten prüfen.
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