Bezuschusst die Krankenkassen die Haltungskosten von Haustieren? Diese Frage erreichte jüngst die Experten des Rechtsschutzversicherers Ergo. Hintergrund dieser Frage ist, dass die Fellfreunde mitunter positiv auf die Gesundheit wirken können, indem sie etwa älteren Menschen die Einsamkeit nehmen.
Die Antwort der Experten: „Obwohl Haustiere zur Genesung und Verbesserung der Gesundheit beitragen können, muss die Krankenkasse die Haltungskosten weder übernehmen noch bezuschussen. Eine Ausnahme gilt nur für Blindenführhunde.“
Dies verdeutlich auch ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 7. Juni 2019. Die Krankenkasse eines Mannes hatte die Kostenübernahme für sein Haustier abgelehnt, wogegen der Mann klagte. Vor Gericht ging er aber leer aus (Aktenzeichen Do E 940-806). Als Teil der privaten Lebensführung seien Haustiere nicht als Hilfs- oder Heilmittel im Sinne des Gesetzes anzusehen, meinten die Richter. Auch wenn sie positiven Einfluss nähmen, seien sie nicht Teil der Krankenbehandlung.
Nun gibt es aber auch speziell ausgebildete sogenannte Assistenzhunde, die etwa Menschen mit Angststörungen oder Epileptikern im Alltag helfen. „Auch wenn sie eine echte Unterstützung der Halter versprechen, werden diese Kosten in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen“, heißt es von den Ergo-Experten weiter. Hier prüfe die Kasse den Fall aber gegebenenfalls immerhin. „Die Hürde für eine Bewilligung liegt aber sehr hoch.“ Ein Plus gibt es aber: Die Kosten für diese Tiere können die Halter von der Steuer absetzen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Blindenführhunde sind dagegen als Hilfsmittel bei Sehbehinderung anerkannt. Hier trägt die Kasse also die Kosten für Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung – für den Unterhalt gibt es mitunter eine monatliche Pauschale.
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