Axel Kleinlein, Chef des BdV, zweifelt die Kompetenz der Bafin als Aufsicht für den Finanz- und Versicherungsvertrieb an. © BdV
  • Von Redaktion
  • 17.08.2016 um 16:35
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Der Versicherungsmakler „Finanz Schneiderei“ muss seine Kunden zukünftig darauf hinweisen, dass die „Europäische Krankenversicherung“ kein Ersatz für gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz ist. Das haben die Verbraucherschützer des Bunds der Versicherten (BdV) erreicht. BdV-Chef Axel Kleinlein ging im Zuge dessen auch gleich mit der Finanzaufsichtsbehörde Bafin hart ins Gericht.

Der Bund der Versicherten (BdV) hat den unter „Finanz Schneiderei“ bekannten Versicherungsmakler Ferdinand Steiner erfolgreich abgemahnt. Dieser habe mit irreführenden Aussagen für die Europäische Krankenversicherung geworben. „Anders als von der Finanz Schneiderei suggeriert, ist die Europäische Krankenversicherung kein Ersatz für den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz“, sagt BdV-Chef Axel Kleinlein.

Europäische Krankenversicherungen böten keinen ausreichenden Schutz gegen Gesundheitsrisiken und erfüllten damit nicht die in Deutschland geltende Versicherungspflicht. „Das von der Finanz Schneiderei vertriebene Angebot unterminiert das politische Ziel der allgemeinen Krankenversicherungspflicht“, so Kleinlein weiter.

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Gleichzeitig erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Finanzaufsichtsbehörde Bafin: „Ohne den Verbraucherschutz würde derartigem Wildwuchs im Vertrieb offensichtlich kein Einhalt beim Unterlaufen der Krankenversicherungspflicht geboten.“ Die Rolle der Bafin als oberste Aufsicht für den Vertrieb sei daher „dringend zu prüfen“, fordert Kleinlein in einer Stellungnahme seines Verbands.

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