Ein vor fast drei Jahren aufgelöster Immobilienfonds sorgt nun für ein juristisches Nachspiel. Die Kaufmännische Krankenkasse aus Hannover (KKH), die Pronova BKK und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) haben vor dem Landgericht Klage gegen die Verantwortlichen einreichen lassen, berichtet das „Handelsblatt“. Darin geht es um einen Fonds des Schweizer Vermögensverwalters Verius Capital, der ihnen Verluste in Höhe von fast 80 Millionen Euro beschert haben soll.
Alle drei Krankenkassen bestätigen die Klage auf Anfrage. Weiter zum Verfahren wollen sie sich nicht äußern. Doch ein Sprecher der KVH betont, dass man sich von den Beklagten getäuscht fühlt und deshalb nun den Klageweg beschreitet.
Weiter führt er aus, warum sich die KVH für die Anlage entschieden hatte: „Die KVH hat diese Investition vorab anhand der zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft. Unter anderem entscheidend für die Investition während der damaligen Niedrigzinsphase war, dass das Anlageprodukt eine zwar geringe, aber für die damaligen Marktverhältnisse und als konservative Investition angemessene Mindestverzinsung garantierte. Die Garantieverzinsung lag bei 1,25 Prozent.“
So ein Satz war in jenen Zeiten mit Negativzinsen bis Ende 2021 nicht gerade wenig. Der Sprecher weiter: „Für uns gab es keinen Zweifel daran, dass es sich um eine konservative und sichere Form der Wertanlage handelte, keine der zur Verfügung gestellten Informationen deuteten auf eine Hochrisiko-Anlage hin.“
Beide beteiligten Rechtsanwälte – von den Krankenkassen und von Verius – ließen Anfragen zu dem Thema unbeantwortet. Laut „Handelsblatt“ aber weist der Verius-Anwalt die Vorwürfe zurück. Die klagenden Kassen wollten demnach von den Versäumnissen der eigenen Vorstände ablenken. Ob das stimmt oder ob die Vorstände wirklich getäuscht wurden, muss nun das Gericht entscheiden.
Wie Krankenkassen Geld anlegen dürfen, regelt generell das Sozialgesetzbuch IV. Laut Paragraf 80 muss das so aussehen, „dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist“.
Doch was war es denn tatsächlich für ein Fonds? Ein Knackpunkt ist, dass er trotz Immobilien im Namen gar nicht direkt in Immobilien ging. Stattdessen kaufte er sogenannte Mezzanine-Kredite. Die stehen von der Schuldnerqualität her zwischen klassischen Krediten und haftendem Eigenkapital. Das Ausfallrisiko war somit beachtlich.
Etwas konkreter wird das Fachmagazin „Portfolio Institutionell“. Es schreibt von „nachrangigen Schuldverschreibungen von Immobilienprojektentwicklern“. Nachrangig bedeutet, dass Gläubiger erst dann ihr Geld erhalten, nachdem alle normalen Anleihen ausgezahlt wurden. Wenn dann noch was übrig ist.
Immobilienprojektentwickler gerieten 2022 unter Druck, nachdem Zinsen und Anleiherenditen enorm schnell und heftig in die Höhe geschossen waren. Bereits im November 2022 hatte Hauck & Aufhäuser Fund Services den Verius-Fonds eingefroren – Anleger durften sich von da an kein Geld mehr auszahlen lassen. Etwa ein Jahr später wurde klar, dass Verius den Fonds auflöst und mit Verlust auszahlt.
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