Beitragsrückstände nicht zu Lasten der Versicherten

Große Koalition plant Reform des Notlagentarifs

Die Große Koalition plant einem Medienbericht zufolge, den Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu reformieren. Profitieren würden vor allem die Versicherten.
© picture alliance / Bildagentur-online/McPhoto
Der PKV-Notlagentarif funktioniert gleichsam wie eine Rettungsring – nur im äußersten Fall anzuwenden.

Die Bundesregierung will den Notlagentarif in der privaten Kran­ken­ver­siche­rung (PKV) reformieren. Das geht laut Deutsches Ärzteblatt“ aus einem Änderungsantrag für ein Gesetz zur Weiterentwick­lung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hervor. Vorgesehen ist demnach unter anderem, einen Direktanspruch der Leistungserbringer – zum Beispiel Krankenhäuser – auf Leistungserstattung ge­gen den Versicherer einzuführen.

Geplant sei darüber hinaus, dass Versicherer Leistungsansprüche nicht mit Beitragsschulden verrechnen dürfen, sofern der Versicherungs­neh­mer im Notlagen- oder Basistarif versichert sei. Das Ärzteblatt verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Dezember 2018 (Az.: IV ZR 81/18). Dieses erwies sich für Versicherte als durchaus problematisch.

Rechnung aus eigener Tasche bezahlt

Der BGH entschied damals, dass private Krankenversicherer im Notlagentarif aktuelle Behandlungskosten mit alten Beitragsrückständen verrechnen dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann aus Niedersachsen, der wegen Prämienrückständen eine Krankenhaus-Behandlung in Höhe von 1.900 Euro selbst bezahlen musste. Bei der Einführung des Notlagentarifs, so der BGH, habe der Gesetzgeber diese Aufrechnung nicht untersagt.

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Der Notlagentarif war 2013 eingeführt worden, um PKV-Versicherten in finanziellen Notlagen einen Mindestversicherungsschutz zu bieten, auch wenn Beitragsrückstände bestehen oder Beiträge nicht bezahlt werden können.

Die Beitragshöhe ist deutlich reduziert. Dafür werden aber auch nur die Kosten für akute Behandlungen sowie im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft übernommen.

Autor

Achim

Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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