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  • Von Redaktion
  • 05.11.2013 um 11:40
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In den Koalitionsverhandlungen diskutieren CDU und SPD auch über die private Krankenversicherung (PKV). Konkret soll es darum gehen, Altersrückstellungen auch nachträglich auf einen neuen Anbieter übertragen zu können. Die Rating-Agentur Assekurata warnt davor.

Die Maßnahme werde die Probleme der Versicherten nicht lösen, die Anbieter aber vor krasse Probleme stellen, glauben die Rating-Experten. Warum?

Die Altersrückstellungen sind dafür da,  dass die Beiträge der Versicherten im Alter nicht zu stark steigen. Die Versicherer müssen die Rückstellungen dabei so berechnen, dass sie die zu erwartenden künftigen höheren Krankheitskosten im Alter abdecken. Persönliche Altersrückstellung beim Unternehmenswechsel mitzugeben, ist in Bestandsverträgen vor dem 1. Januar 2009 aber nicht vertraglich vereinbart und daher auch nicht eingerechnet worden, mahnt Assekurata.

Insolvenzen und steigende Beiträge

„Eine nachträgliche Portabilisierung der Alterungsrückstellung per Gesetz käme einer Zweckentfremdung der Alterungsrückstellung gleich“, sagt Assekurata-Chef Reiner Will. Die Folge: Eine Lücke im Risikodeckungskapital. „Mögliche Folgen hieraus wären gesetzlich induzierte Schieflagen bis hin zu Insolvenzen in einem bis dato sicheren und funktionsfähigen Versicherungszweig. Der Gesetzgeber könnte somit eine künstliche ‚Versicherungskrise‘ produzieren“, so Will.

Die Versicherten würden dies mit steigenden Beiträgen bezahlen, da sie den Kapitalverlust und die Verschlechterung der Risikomischung ausgleichen müssten, die sich zwangsläufig daraus ergibt, dass gute Risiken eine höhere Wechselneigung haben als schlechte.

Assekurata plädiert stattdessen dafür, das unternehmensinterne Tarifwechselrecht zu verbessern. Auch so könnten sie Kunden mehr Wahlfreiheit bieten. Verbesserungsbedarf sehen die Experten auch in der Produktgestaltung der Vollkostentarife. Zum Beispiel bei den bestehenden Musterbedingungen – hier müsste noch eine Menge klar gestellt werden.

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