Pfefferminzia: Lassen Sie uns über Haftung in der internationalen Krankenversicherungsberatung reden. Wo liegen die größten Risiken für Makler?
Ingo Trosiner: Im Grunde haben Makler eine ähnliche Verantwortung wie Rechtsanwälte oder Steuerberater. Das gilt auch im deutschen Markt. Im internationalen Kontext wird diese Haftung nicht unbedingt komplizierter, aber sie wird breiter. Neben dem deutschen Markt kommen ausländische Versicherer und Lösungen hinzu. Dadurch erweitert sich das Feld, in dem sich Makler bewegen – und das sollte in der Beratung unbedingt berücksichtigt werden.
Welche Rolle spielen unterschiedliche Rechtssysteme?
Trosiner: Zunächst einmal wird der Maklervertrag zwischen Kunde und Makler in der Regel nach deutschem Recht geschlossen. Das ist die Grundlage. Spannend wird es bei der Frage, welche Versicherungslösung vermittelt wird. Sitzt der Versicherer im Ausland, können zusätzliche Aspekte hinzukommen. Grundsätzlich bleibt aber: Wer in Deutschland berät und hier seinen Vertrag hat, bewegt sich zunächst im deutschen Haftungsrahmen.
Wie wichtig ist es, eigene Grenzen in der Beratung zu erkennen?
Trosiner: Das ist ein zentraler Punkt. Wir bewegen uns hier in einer Nische. Viele Makler sind im deutschen PKV-Markt sehr erfahren und möchten die Chancen im internationalen Geschäft nutzen. Wichtig ist, offen und ehrlich mit dem Kunden zu sprechen: Was kann ich leisten, wo sind meine Grenzen? Der Maklervertrag spielt dabei eine große Rolle. Wenn dort steht, dass umfassend zur internationalen Krankenversicherung beraten wird, entsteht auch entsprechende Haftung. Eine Möglichkeit ist, sich zusätzliche Expertise dazuzuholen, etwa durch den Versicherer selbst. Viele Anbieter – auch wir – unterstützen Makler in der Beratung.
Wie verändert sich die Haftung, wenn sich die Lebenssituation des Kunden ändert?
Trosiner: Der Grundsatz ist derselbe wie im Inland: Man sollte regelmäßig mit Kunden sprechen. Lebenssituationen ändern sich, im Ausland oft noch schneller. Wenn ein Kunde beispielsweise das Land wechselt, muss geprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch passt. Gerade internationale Krankenversicherungen sind oft regionsbezogen. Wenn ein Makler weiß, dass sein Kunde nicht mehr im ursprünglichen Land lebt, muss er darauf hinweisen. Regelmäßiger Kontakt ist hier entscheidend.
Wann muss der Versicherungsschutz grundsätzlich überprüft oder neu aufgesetzt werden?
Trosiner: Immer dann, wenn sich wesentliche Lebensumstände ändern. Das kann ein Länderwechsel sein, aber auch persönliche Veränderungen wie Heirat, Familienzuwachs oder ein neuer Job. Im internationalen Markt gibt es viele unterschiedliche Regelungen. Manche Anbieter decken bestimmte Regionen gar nicht ab. Deshalb sollte man bei Veränderungen immer genau hinschauen und die Absicherung hinterfragen.
Gibt es Beispiele aus der Praxis, in denen es zu Haftungsfällen kam?
Trosiner: Ein klassisches Beispiel ist die fehlende Beratung zur sogenannten Anwartschaft in der deutschen Krankenversicherung. Wenn ein Kunde ins Ausland geht und nicht darauf hingewiesen wird, diese Option zu sichern, kann es bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland zu Problemen kommen. In manchen Fällen besteht dann nicht sofort wieder Versicherungsschutz. Für solche Lücken kann der Makler haftbar gemacht werden. Das zeigt, wie wichtig vollständige und vorausschauende Beratung ist.
Wie unterstützt die BDAE Gruppe Makler in solchen Dingen?
Trosiner: Wir verstehen uns als Spezialist in diesem Nischenmarkt. Viele Makler haben nicht die Zeit oder den Fokus, sich vollständig in die Thematik einzuarbeiten. Deshalb unterstützen wir in der Beratung – von der Bedarfsanalyse bis zur konkreten Lösung. Das hilft, Haftungsrisiken zu minimieren und gleichzeitig den Vertrieb zu stärken. Zusätzlich bieten wir regelmäßig kostenfreie Webinare an, in denen wir Wissen vermitteln und typische Fragestellungen aufgreifen. So können Makler ihr Know-how gezielt aufbauen.
Vielen Dank für die Einblicke.
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Dieses Interview ist Teil 3 unserer „Lass mal reden“-Reihe mit der BDAE Gruppe. Teil 2 können Sie hier anschauen.