Sitz der Finanzaufsicht Bafin in Bonn © Bafin / Jens Erbeck
  • Von Andreas Harms
  • 04.12.2025 um 16:07
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Weil sie die Kapitalanforderungen nicht erfüllt, darf die Babcock Pensionskasse nun kein neues Versicherungsgeschäft mehr schreiben. Angeordnet hat das die Bafin.

Die Babcock Pensionskasse darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die Aufsichtsbehörde Bafin hat die Erlaubnis dazu bereits am 29. Oktober 2025 widerrufen. Genaugenommen handelt es sich ums Leben-Geschäft und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen.

Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen, begründet die Bafin den Schritt. Und konnte keinen realistischen Finanzierungsplan vorlegen, um den Mangel zu beseitigen.

Damit darf die Babcock Pensionskasse nun keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen. Bestehende Verträge darf sie nicht mehr verlängern und auch nicht mehr erhöhen. Sie würden aber ordnungsgemäß weiter durchgeführt und abgewickelt, teilt die Finanzaufsicht weiter mit.

Es ist übrigens nicht die erste derartige Maßnahme. Gegenüber dem Unternehmen hatte die Bafin schon mal am 8. April 2005 angeordnet, dass es keine neuen Verträge mehr abschließen darf.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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