Das Oberlandesgericht in Köln. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.09.2016 um 17:54
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Zweierlei Abschlusskosten für Lebensversicherungen aufzurufen, ist nicht zulässig. Diese Entscheidung haben die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten und der Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Oberlandesgericht Köln gegen die HDI Lebensversicherung erstritten.

Der Lebensversicherer HDI verlangte die Verteilung von Abschlusskosten für den Vertrag auf mindestens fünf Jahre (Zillmerung). So weit, so branchenüblich. Darüber hinaus soll der Versicherer dem Kunden aber weitere Abschlusskosten berechnet haben.

Das ist aber nicht zulässig, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Aktenzeichen 20 U 201/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist zugelassen. Die Verbraucherschützer hoffen nun auf ein Grundsatzurteil: „Wir gehen davon aus, dass diese Grundsatzfrage erst vor dem obersten Gericht in Karlsruhe geklärt wird, doch dann dürfen sich viele Verbraucher freuen“, so Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege, könnten die Verbraucher möglicherweise zu hoch angesetzte Abschlusskosten zurückzufordern.

Ein Pressesprecher von HDI sagte gegenüber dem Portal Procontra, dass man jetzt prüfen werde, ob man in Revision gehen wolle.

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