Das „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ soll die Genehmigungsfiktion auf den Paragraf 34 der Gewerbeordnung ausweiten. Die besagt sinngemäß: Stimmt die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten dem Gewerbeantrag zu, gilt die Erlaubnis automatisch als erteilt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Doch das ist Theorie. Was das für die Praxis bewirkt und wie groß das Ausmaß ist, fragen wir Frank Rottenbacher, Vorstand im AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.
Pfefferminzia: Wir müssen zugeben, dass diese Regelung für uns aus dem Nichts kommt. Wie ist es bei Ihnen?
Frank Rottenbacher: Diese Regelung kam tatsächlich überraschend, auch für uns. Im Regierungsentwurf, der dem Gesetz zugrunde liegt, war die Genehmigungsfiktion für unsere Berufsgruppen gar nicht enthalten. Der Entwurf drehte sich ursprünglich ausschließlich um die Weiterbildungspflicht von Immobilienmaklern und Berichtspflichten. Auch unsere Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung vom Oktober 2025 hat sich auf genau diese Punkte konzentriert.
Gibt es eine Vorgeschichte?
Rottenbacher: Die Ausweitung der Genehmigungsfiktion auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe kam erst über einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Wirtschaftsausschuss, der am 10. Juni 2026 beschlossen wurde. Wir haben diesen Schritt ehrlicherweise nicht angestoßen, begrüßen ihn aber. Denn er trifft eine Sorge, die wir seit Längerem und zuletzt beim Paragraf 34k Gewerbeordnung sehr konkret formuliert haben: dass Erlaubnisbehörden zum Engpass werden können, wenn viele Anträge gleichzeitig gestellt werden. Insofern passt die Regelung zu unserer Linie, auch wenn wir sie nicht initiiert haben.
Wie lange dauert so eine Erlaubnis normalerweise?
Rottenbacher: Eine belastbare offizielle Statistik zu Bearbeitungszeiten gibt es nicht – die Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämter veröffentlichen keine Durchschnittswerte. Jedenfalls sind uns keine bekannt. In der Praxis liegt die Spanne zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Das Nadelöhr ist eine Kombination aus der behördlichen Entscheidung selbst und der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen. Das sind Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Haftpflichtversicherungs- und Qualifikationsnachweis. Unterschiede zwischen den einzelnen Buchstaben d, f, h, i, k in Paragraf 34 sind uns nicht bekannt.
Hängen Neulinge zu oft zu lange in der Luft?
Rottenbacher: Im normalen Tagesbetrieb ist das kein flächendeckendes Problem – zumindest bekommen wir von unseren Mitgliedern kein entsprechendes Feedback. Kritisch wird es aber immer dann, wenn ein neues Erlaubnisregime startet und alle gleichzeitig durch dasselbe Nadelöhr müssen. Genau das steht uns bevor: Am 20. November 2026 tritt Paragraf 34k in Kraft, der erstmals einen eigenständigen Erlaubnistatbestand für die Vermittlung von Verbraucherkrediten schafft.
Schlägt der so eine Welle?
Rottenbacher: Wir schätzen auf Basis unseres Vermittlerbarometers, dass eine fünfstellige Zahl an Vermittlerinnen und Vermittlern aus dem Versicherungs- und Finanzanlagenbereich eine entsprechende Erlaubnis beantragen wird. Insofern hatten wir uns für eine Alte-Hasen-Regelung und den Wegfall einer mündlichen Prüfung bei der Sachkundeprüfung eingesetzt, um faktische Berufsverbote in der Übergangszeit zu verhindern. In diesem Kontext kommt die Genehmigungsfiktion zur richtigen Zeit.
Mal so direkt gefragt: Bringt die Regelung etwas?
Rottenbacher: Als Sicherheitsnetz: ja. Die Fiktion verschiebt das Risiko einer überlangen Bearbeitung von den Antragstellenden zur Behörde. Wer vollständige Unterlagen einreicht, hat nach drei Monaten Rechtssicherheit – statt unverschuldet zu warten. Das ist ein spürbarer Fortschritt, gerade für inhaberbetriebene Kleinstunternehmen ohne Rechtsabteilung.
Aber?
Rottenbacher: Die Fiktion beschleunigt keine einzige Prüfung und schafft keine einzige zusätzliche IHK-Kapazität. Sie greift erst nach drei Monaten und ist auch danach kein Freifahrtschein – die Erlaubnis kann materiell überprüft und im Zweifel widerrufen werden. Wer die Verwaltung strukturell nicht ertüchtigt, kuriert damit das Symptom, nicht die Ursache.
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