Neuer FinVermV-Entwurf liegt vor

Was sich für Finanzanlagenvermittler nun ändert

Lange hat die Branche darauf gewartet, nun ist es soweit: Es gibt einen neuen Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Was sich in Sachen Taping, Vergütung & Co. getan hat, lesen Sie hier.
1564384059-Smartphone_PC_Pixabay_web-4
© Pixabay
Gerade die Regeln zur geplanten Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen (Taping) war in dem neuen FinVermV-Entwurf mit Spannung erwartet worden. Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater soll sie nun zur Pflicht werden.

Hier geht es zum Artikel. 

Mehr zum Thema

Im Printheft: Moderne Gebäude, Pflegereform, Abgeltungsteuer

Der „Spiegel“ fragt schon, ob Deutschland im Winter das Erdgas ausgeht. Warum sollten Eigenheimbesitzer also…

Rürup-Rente: Widerruf nach elf Jahren zulässig

Eigentlich gilt ein Widerrufsrecht 30 Tage. Diese Frist kann jedoch hinfällig sein, wenn die Belehrung…

Wie ein simpler Kniff im Depot die Steuerlast verschiebt

Das deutsche Steuerrecht ist eine wunderbare Spielwiese für Freunde des Dreisatzes. Jenes mathematischen Konstrukts, über…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert