Neuer FinVermV-Entwurf liegt vor

Was sich für Finanzanlagenvermittler nun ändert

Lange hat die Branche darauf gewartet, nun ist es soweit: Es gibt einen neuen Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Was sich in Sachen Taping, Vergütung & Co. getan hat, lesen Sie hier.
1564384059-Smartphone_PC_Pixabay_web-4
© Pixabay
Gerade die Regeln zur geplanten Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen (Taping) war in dem neuen FinVermV-Entwurf mit Spannung erwartet worden. Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater soll sie nun zur Pflicht werden.

Hier geht es zum Artikel. 

Mehr zum Thema

Lesen Sie unser neues eMagazin „Rund ums Haus“

Kaum ein Bereich der Sachversicherung ist derzeit so in Bewegung wie das Rund-ums-Haus-Geschäft. Steigende Baukosten,…

Markenwert: Allianz steigt auf

Die Allianz hat ihren Markenwert innerhalb nur eines Jahres beträchtlich gesteigert und stieg damit auf…

Studie stellt Linnemanns Fusionspläne für Krankenkassen infrage

Eine neue Analyse des DFSI Deutsches Finanz-Service Institut stellt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert