Neuer FinVermV-Entwurf liegt vor

Was sich für Finanzanlagenvermittler nun ändert

Lange hat die Branche darauf gewartet, nun ist es soweit: Es gibt einen neuen Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Was sich in Sachen Taping, Vergütung & Co. getan hat, lesen Sie hier.
1564384059-Smartphone_PC_Pixabay_web-4
© Pixabay
Gerade die Regeln zur geplanten Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen (Taping) war in dem neuen FinVermV-Entwurf mit Spannung erwartet worden. Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater soll sie nun zur Pflicht werden.

Hier geht es zum Artikel. 

Mehr zum Thema

Fast jeder dritte Teenager lebt mit psychischer Erkrankung

Psychische Belastungen treffen eher ältere Menschen? Das ist ein Irrtum, wie der Bericht „The Value…

Bundesrat winkt Altersvorsorgereform durch

Das Altersvorsorgereformgesetz hat nun auch den Bundesrat passiert – ohne Änderungen am Konzept. Damit kann…

Auch mit viel Pech lohnen sich Aktienanlagen

Die auf Indexanlagen spezialisierte Fondsgesellschaft Vanguard will über eine Studie den Menschen die Angst vor…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert