Neuer FinVermV-Entwurf liegt vor

Was sich für Finanzanlagenvermittler nun ändert

Lange hat die Branche darauf gewartet, nun ist es soweit: Es gibt einen neuen Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Was sich in Sachen Taping, Vergütung & Co. getan hat, lesen Sie hier.
1564384059-Smartphone_PC_Pixabay_web-4
© Pixabay
Gerade die Regeln zur geplanten Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen (Taping) war in dem neuen FinVermV-Entwurf mit Spannung erwartet worden. Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater soll sie nun zur Pflicht werden.

Hier geht es zum Artikel. 

Mehr zum Thema

Was Finanzberatung den Kunden bringt (außer Kosten)

Was bringt persönliche Finanzberatung tatsächlich? Der Votum Verband will diese Frage mit Zahlen beantworten. Eine…

Die Finfluencer-Illusion – Reichweite schlägt Qualifikation

Wir erleben derzeit zwei völlig unterschiedliche Realitäten in der Finanz- und Versicherungsbranche. Auf der einen…

Mylife Lebensversicherung bekommt neue Finanzvorständin

Die Mylife Lebensversicherung hat seit 1. September eine neue Vorständin: Verena Buchmann. Sie kümmert sich…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert