Neuer FinVermV-Entwurf liegt vor

Was sich für Finanzanlagenvermittler nun ändert

Lange hat die Branche darauf gewartet, nun ist es soweit: Es gibt einen neuen Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Was sich in Sachen Taping, Vergütung & Co. getan hat, lesen Sie hier.
1564384059-Smartphone_PC_Pixabay_web-4
© Pixabay
Gerade die Regeln zur geplanten Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen (Taping) war in dem neuen FinVermV-Entwurf mit Spannung erwartet worden. Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater soll sie nun zur Pflicht werden.

Hier geht es zum Artikel. 

Mehr zum Thema

Betriebshaftpflicht: Neue Tarife krempeln die Spitze um

Der große Gewinner im Frühjahrs-Rating 2026 zur Betriebshaftpflicht des Analysehauses Exulting heißt: Barmenia-Gothaer. Mit ihren…

Adam Melski wird Vorstand bei Wertgarantie

Die Wertgarantie erweitert ihre Führung. Zum 1. September 2026 wird Adam Melski in den Vorstand…

Wut über den zweifelhaften Plan mit der Krankschreibung

Es ist wahrscheinlich der größte Aufreger, den der Koalitionsausschuss in sein Papier „Ein Programm für…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert