Neuer FinVermV-Entwurf liegt vor

Was sich für Finanzanlagenvermittler nun ändert

Lange hat die Branche darauf gewartet, nun ist es soweit: Es gibt einen neuen Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Was sich in Sachen Taping, Vergütung & Co. getan hat, lesen Sie hier.
1564384059-Smartphone_PC_Pixabay_web-4
© Pixabay
Gerade die Regeln zur geplanten Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen (Taping) war in dem neuen FinVermV-Entwurf mit Spannung erwartet worden. Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater soll sie nun zur Pflicht werden.

Hier geht es zum Artikel. 

Mehr zum Thema

Sozialpartnerdialog über bAV: Was sich für Makler ändert

Am 8. Oktober 2026 startet in Berlin der Sozialpartnerdialog zur betrieblichen Altersversorgung. Das Bundesarbeitsministerium hat…

Gemeinsam posten: Was Collab-Posts wirklich bringen

Du besuchst eine Veranstaltung, triffst dort einen Kollegen und ihr nehmt gemeinsam ein kurzes Video…

Selbstständige stärker von Cyberschäden betroffen

Cyberangriffe treffen Unternehmen jeder Größe, die Folgen fallen jedoch sehr unterschiedlich aus. Das zeigt die…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert