Neuer FinVermV-Entwurf liegt vor

Was sich für Finanzanlagenvermittler nun ändert

Lange hat die Branche darauf gewartet, nun ist es soweit: Es gibt einen neuen Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Was sich in Sachen Taping, Vergütung & Co. getan hat, lesen Sie hier.
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© Pixabay
Gerade die Regeln zur geplanten Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen (Taping) war in dem neuen FinVermV-Entwurf mit Spannung erwartet worden. Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater soll sie nun zur Pflicht werden.

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